Die Rech­te des Kin­des

Das Buch „Die Rechte des Kindes“ wurde geschrieben, damit jeder weiß, welche Rechte Kinder haben. Ganz besonders die Kinder selbst müssen das wissen. Das Buch ist aus dem Jahr 1998. Seitdem ist viel passiert. Damit alle Informationen aktuell sind, haben wir, die Kindersache-Redaktion, an einigen Stellen ein paar Anmerkungen und Erklärungen gemacht. Du findest sie in den Boxen.

Die Rechte der Kinder, die die Vereinten Nationen in dem Übereinkommen vom 20.11.1989 zusammengfaßt haben, gehen nicht nur die Kinder an. Ihre Rechte durchzusetzen und weltweit zu verwirklichen, ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in aller Welt.

Gerade die kriegerischen Auseinandersetzungen in der heutigen Zeit zeigen, wie gefährdet das Leben der gesamten Menschheit ist, wenn es nicht gelingt, Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit für alle Menschen zu sichern. von den Vereinten Nationen in ihrer Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte verkündet. Grundrechte sind auch Rechte der Kinder.

Wenn es aber um die Verwirklichung von Rechten geht, vergessen die Erwachsenen allzu leicht die Kinder. Deshalb gaben die Vereinten Nationen 1959 eine zusätzliche Erklärung zu den Rechten der Kinder ab. Und 1979 - zum Internationalen Jahr des Kindes - regte die polnische Regierung an, aus dieser schönen, aber unverbindlichen Erklärung ein "Übereinkommen" zu machen.

So ein Übereinkommen wird nämlich verbindliches Völkerrecht. Seit 1959 hatte sich jedoch vieles in der Welt verändert. Viele Länder, vor allem in der sogenannten Dritten Welt, waren unabhängige Staaten und als neue Mitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen worden. Diese Länder standen vor anderen Problemen als die bisherigen Mitglieder der Vereinten Nationen. Und auch in den europäischen Staaten und in den USA hatten sich die Verhältnisse gewandelt. Zum Ende der siebziger Jahre dachte man über vieles anders als zwanzig Jahre zuvor: zum Beispiel über die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder über die Notwendigkeit von Natur- und Umweltschutz.

Bei den Vereinten Nationen erkannte man daher bald, daß die alte Erklärung über die Rechte der Kinder gründlich überarbeitet werden musste, bevor man ein verbindliches Übereinkommen aus ihr machen konnte. Zehn Jahre dauerte diese Arbeit. Das Ergebnis ist das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes".

Das Übereinkommen macht deutlich, daß es ganz besonders um die Rechte der Kinder in der Dritten Welt geht, wenn auf der Erde Frieden herrschen soll. Mancher mag denken, daß ihn das Übereinkommen deshalb nichts angeht. Das ist aber nicht richtig. Auch bei uns gibt es Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist, die benachteiligt sind, die sich in Not befinden. Nur hat die Not der Kinder bei uns ein anderes Gesicht. Vieles, das bei uns im argen liegt, wird nur durch Wohlstand und Überfluß überdeckt. Auch für die Kinder, die Jugendlichen und die Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland ist es daher ein wichtiges Ereignis, daß Bundestag und Länderparlamente der Unterzeichnung des Übereinkommens zugestimmt haben. Bund und Länder sind danach verpflichtet, auch den Kindern in Deutschland all jene Rechte zu sichern, die sie nach den Bestimmungen des Übereinkommens haben.

Das ist eine große Herausforderung für Politik und Gesellschaft. Auch in unserem Land bleibt noch viel zu tun, um den Kindern überall kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen.

Alle Staaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind, müssen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen regelmäßig Berichte darüber vorlegen, was sie zur Durchsetzung der Rechte des Kindes erreicht, wie sie das Übereinkommen umgesetzt haben. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet. Diese Berichte sollen nichts beschönigen, sie sollen sagen, wie es den Kindern wirklich geht. Und die Berichte sollen zeigen, daß sich die Politiker nicht mit den Verhältnissen abfinden, wie sie sind, und nicht nachlassen in ihrem Bemühen um eine ständige Verbesserung der Lebensverhältnisse unserer Kinder.

Damit solche Berichte geschrieben werden, bedarf es großer Aufmerksamkeit: nicht nur der Politikerinnen und Politiker, sondern aller Bürgerinnen und Bürger, nicht nur der Erwachsenen, sondern auch der Kinder und Jugendlichen. Alle müssen helfen, darüber zu wachen, daß die Rechte des Kindes in unserem Land verwirklicht werden.

Dabei kann niemand für sich persönlich Ansprüche aus dem Übereinkommen herleiten; jeder und jede sollte aber darauf dringen, daß Bund, Länder und Gemeinden ihrer Verpflichtung zur Herstellung kindgerechter Lebensverhältnisse, wie sie das Übereinkommen verlangt, auch nachkommen. Was aber können Kinder oder Erwachsene tun, wenn sie irgendwo eine Mißachtung der Rechte des Kindes beobachten; wenn sie der Meinung sind, der Bund oder das Land oder die Gemeinde kämen in einem bestimmten Problemfall ihrer Verpflichtung nicht nach? Zuerst geht es darum, sich genau zu informieren. Deshalb ist dieses Buch entstanden. Es bringt den genauen Text des "Übereinkommens über die Rechte des Kindes".

Und weil juristische Texte nicht leicht zu lesen sind, werden den einzelnen Bestimmungen des Übereinkommens Texte gegenübergestellt, die in einer für Kinder und Laien verständlichen Weise Inhalte und Absichten des Übereinkommens veranschaulichen und erläutern. Da wird genau gesagt, wer nun dafür sorgen muß, daß die einzelnen Bestimmungen des Übereinkommens umgesetzt werden: Regierungen und Verwaltungen, Ämter und Behörden, Lehrer und Erzieher ...

Und zahlreiche Beispiele aus dem Alltagsleben zeigen, was das Übereinkommen für unsere Kinder bedeutet. Diese Texte stellen allein schon für sich eine spannende Lektüre dar über Schicksale und Probleme von Kindern in aller Welt und über die notwendigen Hilfen, die den Kindern nach dem Willen der Vereinten Nationen zuteil werden sollen. Des weiteren soll die kleine Rechtskunde über die Rechte von Kindern all den Kindern und Erwachsenen, die sich mit den juristischen Texten des Übereinkommens auseinandersetzen wollen als Lesehilfe dienen.

Dr. Reinald Eichholz, Kinderbeauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Name: Die Rechte des Kindes (Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes)
Autor: Dr. Reinald Eichholz
Jahr: 1998
Verlag: Georg Bitter Verlag, Düsseldorf ISBN: 3-7903-00445-X
Mit Texten von Christa Baisch

Deine Meinung

  • Ist super
    1103
  • Ist lustig
    899
  • Ist okay
    960
  • Lässt mich staunen
    1087
  • Macht mich traurig
    792
  • Macht mich wütend
    912