Wenn ge­sche­hen ist, was nicht ge­sche­hen soll

Auch wenn das Kind eine Straftat begangen hat und bestraft werden muß, genießt es besonderen Schutz. Es darf von der Polizei nicht mißhandelt, gequält oder gefoltert werden. Und wenn es vom Gericht verurteilt werden muß dann soll das Urteil nicht nur eine Bestrafung, sondern auch eine Hilfe sein für das Kind.

Das Kind kann zum Beispiel in ein Heim eingewiesen werden. Manchmal verlangt auch der Richter, daß das Kind anderen helfen muß, damit es lernt, daß man einen angerichteten Schaden auch wieder gutmachen kann. Zu einer Gefängnisstrafe soll ein Kind nur verurteilt werden, wenn das Gericht keine andere Möglichkeit mehr sieht, es von weiteren Straftaten abzuhalten. Eine lebenslängliche Gefängnisstrafe oder gar ein Todesurteil darf es aber für ein Kind nicht geben. Wenn ein Kind zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden muß, soll es in dieser Zeit auf ein Leben in der Freiheit vorbereitet werden.

Es soll einen Schulabschluß machen, einen Beruf erlernen und auch mit seinen Eltern in Kontakt bleiben können. Ein Krieg ist kein Spiel. Kinder leiden in einem Krieg am meisten. Sie können sich selbst nicht helfen, wenn Bomben fallen auf die Häuser, in denen sie wohnen, auf die Kindergärten, in denen sie spielen, auf die Schulen, in denen sie lernen.

Viele bleiben hilflos zurück, wenn ihre Eltern unter den Trümmern der zerschossenen Häuser liegen und sterben. Wenn in einem Land Krieg geführt wird, müssen Kinder besonders geschützt werden. Sie sollen an einen anderen Ort oder in ein anderes Land gebracht werden, wo keine Kämpfe stattfinden.

Auch als Soldat zu kämpfen, ist kein Spiel. Das Übereinkommen sagt, daß Kinder mindestens sechzehn Jahre alt sein müssen, wenn sie zu den Soldaten eingezogen werden. Dieses Alter ist viel zu niedrig. Es wurde so niedrig festgelegt, weil bestimmte Länder dem Übereinkommen sonst nicht zugestimmt hätten.

Es waren solche Länder, in denen schon Kinder als Soldaten kämpfen, schießen und sterben müssen. In Deutschland dürfen Kinder keinen Kriegsdienst leisten. Die Wehrpflicht gilt hier für Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an.

Am besten ist es aber, wenn auch Erwachsene nicht als Soldaten kämpfen müssen.

Wenn aber geschehen ist, was nicht geschehen soll: wenn Kinder schlecht behandelt wurden, wenn sie gequält und gefoltert wurden, wenn sie ausgebeutet und mißbraucht wurden, wenn sie einen Krieg erleben oder als Soldaten kämpfen mußten, dann haben sie das Recht auf Wiedergutmachung.

Sie müssen dann Hilfe und Unterstützung bekommen, sich zu erholen, ihre körperlichen und seelischen Wunden zu heilen, das Leben wieder lieben zu lernen. Kinder, die ein Auto geknackt, einen Einbruch oder eine andere Straftat begangen haben, können vor Gericht gestellt werden. Auch diese Kinder sollen wieder in ein freudvolles Leben zurückfinden, in dem sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Sie sollen daher vor Richterinnen und Richter kommen, die ein besonderes Verständnis haben für die Probleme, Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen. Und eigene Gesetze sollen festlegen, von welchem Alter an ein Kind überhaupt für eine Straftat verantwortlich sein kann. In Deutschland gibt es daher eigene Jugendgerichte.

Und Kinder, die noch nicht vierzehn Jahre alt sind, können vom Gericht nicht verurteilt werden. Sie sind noch nicht strafmündig. Doch auch wenn ein Kind strafmündig ist, ist es immer noch am besten, wenn sich sein Vergehen ohne Gerichtsverhandlung regeln läßt - zum Beispiel durch Wiedergutmachung. Steht aber ein Kind vor Gericht, dann hat es immer noch ganz bestimmte Rechte - Es darf nicht gezwungen werden, sich schuldig zu bekennen.

In diesem Zusammenhang ist auch Artikel 37 des Übereinkommens wichtig, in dem es heißt, daß Kinder nicht geschlagen oder gefoltert werden dürfen. - Ein Kind gilt so lange als unschuldig, bis man ihm seine Schuld nachweisen kann. - Jemand muß dem Kind helfen, sich vor Gericht zu verteidigen.

Das können Vater und Mutter sein oder auch ein Anwalt als Verteidiger. - Ein Kind darf nicht gezwungen werden, als Zeuge vor Gericht auszusagen. Das ist wichtig, weil Kinder oft nicht wissen, welche Aussage gut oder schlecht für sie ist. Außerdem könnte es ja sein, daß ein Kind von seinen Eltern zu einer Straftat angestiftet wurde. Wenn es das nicht sagen will, darf es dazu nicht gezwungen werden.

Denn es ist für das weitere Leben des Kindes wichtig, daß es in Eintracht mit seinen Eltern leben kann.

Ein Kind hat das Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines Privatlebens. Sein Name darf nicht genannt werden, wenn in Rundfunk oder Presse über den Prozeß berichtet wird. Und das Gericht kann beschließen, daß keine Zuschauer bei der Verhandlung anwesend sein dürfen. - Es kann auch sein, daß die Gerichtsverhandlung in einem fremden Land stattfindet, dessen Sprache das Kind nicht versteht. Dann muß das Kind eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher bekommen, der ihm alles übersetzt, was während der Verhandlung gesagt wird.

Das Gericht muß in einer mündlichen Verhandlung möglichst schnell zu einer gerechten Entscheidung kommen. - Wenn ein Kind verurteilt wird, hat es ein Recht darauf, das Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen.

In jedem Fall aber muß das Gericht darauf achten, daß es mit seinem Urteil das weitere Leben des Kindes nicht zerstört. Eine Freiheitsstrafe soll nur als letztes Mittel in Betracht kommen. Das sagt auch schon der Artikel 37 des Übereinkommens.

 

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