Wer für die Kin­der sorgt, wie Kin­der be­schützt wer­den sol­len

Für das Kind sorgen die Eltern, also Vater und Mutter gemeinsam. Wenn die Eltern sich trennen, muß entschieden werden, ob das Kind beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das gilt auch, wenn beide Eltern weiterhin das Recht und die Pflicht haben, für das Kind zu sorgen.

Julia zum Beispiel lebt bei ihrer Mutter, nachdem ihre Eltern sich getrennt haben. Doch Julia darf ihren Vater alle zwei Wochen besuchen. Und der Vater kümmert sich auch sehr um Julias Ausbildung. Er fühlt sich für seine Tochter immer noch verantwortlich. Deshalb können auch Vater und Mutter gemeinsam das Sorgerecht für Julia haben.

Niemand darf den Eltern vorschreiben, wie sie ihre Kinder erziehen sollen. Auch die Regierung nicht. Sie soll aber dafür sorgen, daß die Eltern Hilfe und Unterstützung bekommen bei der Erziehung ihrer Kinder. Sie sorgt dafür, indem sie zum Beispiel Kindergärten errichtet, Kinderhorte und andere Freizeiteinrichtungen für Kinder. Dort können die Kinder mit anderen zusammen toben und spielen.

Das ist oft viel lustiger als das Spielen daheim in der Wohnung. Solche Einrichtungen sind aber auch eine Entlastung für die Eltern. Eine Mutter kann oft nur dann ihren Beruf ausüben wenn sie für ihr Kind einen Platz in einem Kindergarten bekommt. Es gibt Kinder, die werden von ihren Eltern vernachlässigt, mißhandelt und gequält.

Es kommt sogar vor, daß Kinder sexuell mißbraucht werden. Solche Kinder müssen geschützt werden. Für diese Kinder kann es schon eine große Hilfe sein, wenn ihren Eltern geholfen wird, die Kinder richtig und gut zu versorgen.

Denn oft ist es Hilflosigkeit und Verzweiflung, wenn Eltern ihre Kinder schlagen: Verzweiflung über finanzielle Not, über den Verlust des Arbeitsplatzes, über das Geschrei der vier, fünf Kinder in der viel zu kleinen Wohnung. Oder die Eltern wissen einfach nicht, wie sie ihre Kinder richtig erziehen sollen.

In all diesen Fällen steht die Familienhilfe den Eltern mit Rat und Tat zur Seite. Wenn ein Kind aber zu große Angst vor seinen Eltern hat, kann es zu einer Beratungsstelle gehen und um Schutz und Hilfe ersuchen.

In einem besonders schweren Fall ist es möglich, daß dann das Jugendamt das Kind in seine Obhut übernimmt. Oder das Gericht entscheidet, daß das Kind von seinen Eltern getrennt wird. Das sagt schon der Artikel 9 des Übereinkommens.

Kinder, die keine Eltern und keine anderen Angehörigen mehr haben, und Kinder, die von ihren Eltern getrennt werden müssen, brauchen besonders viel Fürsorge. Die Sorge für ein elternloses Kind übernimmt das Jugendamt. Es sucht einen neuen Ort, wo sich das Kind wohl fühlen wird, und Menschen, die gut für das Kind sorgen.

Das kann ein Heim sein oder eine andere Familie, die das Kind in Pflege nimmt. Es ist auch möglich, daß das Kind von einem fremden Ehepaar wie ein leibliches Kind angenommen wird. Das Kind wird von den neuen Eltern adoptiert. Es gibt Ehepaare, die wünschen sich sehnlichst ein Kind, können aber keines bekommen. Dann nehmen wir eben ein fremdes Kind an, sagen sich solche Eheleute oft.

Es gibt ja viele Kinder, die in Kinderheimen aufwachsen müssen, weil sie keine Eltern mehr haben oder von ihren Eltern getrennt werden müssen. Es ist aber gar nicht so einfach, ein Kind zu adoptieren.

Wenn das Kind noch Eltern hat, müssen sie der Adoption zustimmen. Und es muß sorgfältig geprüft werden, ob die neuen Eltern auch wirklich gut für das Kind sorgen können. Sie sollen genügend Zeit und Geduld für das Kind haben und ihm eine schönes und gemütliches Zuhause bieten. In Deutschland entscheidet dann ein Gericht über die Adoption.

Manche Eheleute in Deutschland sagen sich auch: Vielleicht ist es einfacher, aus einem der armen Länder Asiens oder Afrikas ein Kind zu bekommen. Dort leben viele Ehepaare in so großer Armut und Not, daß sie ihre Kinder nicht ernähren können und sie einfach weggeben. Katrin ist so ein Kind, wir kennen sie schon.

Ihr Vater, der in Indonesien arbeitete, fand sie als Baby eines Morgens vor der Tür seines Hauses. Er wollte das Baby nach Deutschland mitnehmen und als sein eigenes Kind annehmen. Doch es dauerte lange, bis er die Erlaubnis dazu bekam.

Zuerst wurde die Mutter des Kindes gesucht. Man fand sie nicht. Dann fragte man den Ingenieur: ,,Haben Sie das Baby jemandem abgekauft?" Es gibt nämlich Leute, die treiben Handel mit elternlosen oder entführten Kindern. Und Kinderhandel ist verboten. Niemand soll an der Vermittlung von Kindern verdienen. Endlich glaubte man dem Ingenieur, daß er das Baby nicht gekauft hatte.

Dann wurde geprüft, ob das Kind nicht besser bei einer Familie in Indonesien untergebracht werden könnte. Es ist nämlich meistens besser für Kinder, wenn sie in ihrer Heimat aufwachsen können. Doch man fand keine indonesische Familie für das Kind. Schließlich mußte auch die Frau des Ingenieurs bestätigen, daß sie das Kind wirklich haben wollte. Das indonesische Baby bekam den Namen Katrin. Heute geht Katrin in einen deutschen Kindergarten. Die anderen Kinder gucken manchmal komisch, wenn das dunkelhäutige Mädchen von einer deutschen Mutter abgeholt wird. Und wann feiert Katrin Geburtstag?

Als Geburtstag wurde der Tag in ihrer Geburtsurkunde eingetragen, an dem sie von ihrem Adoptivvater vor der Tür seines Hauses gefunden wurde. Doch das weiß Katrin noch nicht. Ihren wirklichen Geburtstag kennt nur die Frau, die sie in Indonesien zur Welt gebracht hat.

Auch Flüchtlingskinder brauchen Schutz und Hilfe. Sie sind heimatlos. Sie mußten ihr Land verlassen, weil sie dort Angst um ihr Leben hatten. Oft ist es ein Krieg, der Kinder und Eltern aus ihrer Heimat treibt. Es gibt aber noch viele andere Gründe, warum Menschen über die Grenzen ihres Landes fliehen: zum Beispiel ein Erdbeben, daß das ganze Land verwüstet hat, oder eine große Hungersnot.

Oft gelingt einem Kind auch ohne seine Eltern die Flucht. Andere Kinder verlieren während der Flucht die Eltern. Auch sie kommen ganz allein in das fremde Land. Dort haben Flüchtlingskinder dieselben Rechte wie die Kinder, die in dem Land aufgewachsen sind.

Das Jugendamt sucht erst einmal eine Unterkunft für die Flüchtlingskinder: in einem Heim oder bei einer Familie. Kinder, die ihre Eltern verloren haben, bekommen einen Vormund, der für sie sorgt. Und das Jugendamt hilft ihnen bei der Suche nach ihren Eltern. Dabei muß es sich bemühen, mit den Ämtern in anderen Ländern gut zusammenzuarbeiten.

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