Ausführliche Informationen Artikel 1 Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. Ein Beitrag von kindersache 22. März 2010 7 Kommentare 2313 Links für das Blättern im Buch Artikel 1 Nach oben Deine Meinung Ist super 431 Ist lustig 453 Ist okay 449 Lässt mich staunen 546 Macht mich traurig 418 Macht mich wütend 443