Ausführliche Informationen Artikel 1 Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. Ein Beitrag von kindersache 22. März 2010 7 Kommentare 2053 Links für das Blättern im Buch Artikel 1 Nach oben Deine Meinung Ist super 387 Ist lustig 398 Ist okay 388 Lässt mich staunen 451 Macht mich traurig 374 Macht mich wütend 384