Ausführliche Informationen Artikel 46: Unterzeichnung Ein Beitrag von kindersache 22. März 2010 Keine Kommentare 5060 Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. Umgeschrieben für Kinder Die UN-Kinderrechtskonvention kann von allen Ländern unterschrieben werden. Links für das Blättern im Buch Artikel 46: Unterzeichnung Nach oben Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Deine Meinung Ist super 986 Ist lustig 930 Ist okay 931 Lässt mich staunen 1120 Macht mich traurig 896 Macht mich wütend 933