Der Wortlaut aus der UNUNO ist die Abkürzung für die englischen Wörter United Nations Organisation (Vereinte Nationen). Ihr Sitz ist New York. Die Organisatione wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet. Damals beschlossen 51 Staaten freundschaftliche Beziehungen untereinander aufzubauen und die Menschenrechte zu achten. Deutschland ist eines von 191 Ländern, die der UNO angehören. Die Mitglieder der UNO regelmäßig, um über Weltprobleme zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. Geleitet wird die UNO von einem Generalsekretär. -KinderrechtskonventionDie Kinderrechte wurden am 20. November 1989 von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UNO=United Nations Organisation) beschlossen, um den Kindern weltweit ihre eigenen Rechte zu geben. Die wurden dann in der so genannten Kinderrechtskonvention zusammengefasst. Sie hat über 50 Artikel (Abschnitte zu bestimmten Themen). In denen steht unter anderem, dass Kinder auch vom Staat vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden müssen.
- Jeder Vertragsstaat kann eine Änderung vorschlagen und sie beim Generalsekretär der Vereinten Nationen einreichen. Der Generalsekretär übermittelt sodann den Änderungsvorschlag den Vertragsstaaten mit der Aufforderung, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmung über den Vorschlag befürworten. Befürwortet innerhalb von vier Monaten nach dem Datum der Übermittlung wenigstens ein Drittel der Vertragsstaaten eine solche Konferenz, so beruft der Generalsekretär die Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ein. Jede Änderung, die von der Mehrheit der auf der Konferenz anwesenden und abstimmenden Vertragsstaaten angenommen wird, wird der Generalversammlung zur Billigung vorgelegt.
- Eine nach Absatz 1 angenommene Änderung tritt in Kraft, wenn sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligt und von einer Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten angenommen worden ist.
- Tritt eine Änderung in Kraft, so ist sie für die Vertragsstaaten, die sie angenommen haben, verbindlich, während für die anderen Vertragsstaaten weiterhin die Bestimmungen dieses Übereinkommens und alle früher von ihnen angenommenen Änderungen gelten.
Was Leo und Lupe dazu sagen...
„Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von den Vertragsstaaten zusammen erarbeitet! Doch das heißt nicht, dass sie nicht geändert werden kann!“, erklärt Lupes Mutter.
„Wenn ein Mitgliedsstaat etwas an den Rechten ändern will, dann muss es seinen Vorschlag dem Generalsekretär vorlegen!“, erzählt Frau Roth weiter.
„In einer Versammlung stimmen die anderen Mitglieder dann darüber ab, ob sie die Änderungen annehmen wollen oder nicht!“
„Ach, und wenn 2/3 der Staaten dafür sind, wird der Vorschlag angenommen?“, fragt Lupe. „Genau, dann wird der Vertrag geändert!“, stimmt seine Mutter zu.
„Aber das ist doch dann unfair für die Staaten, die die Änderung gar nicht wollen!“, beschwert sich Leo. „Und darum müssen die Länder, die den Vorschlag nicht gut finden, die Änderung auch nicht annehmen Für sie gilt dann die UN-Kinderrechtskonvention genau in der Form, die sie selbst unterzeichnet haben!“, antwortet Frau Roth.
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