Das Sys­tem Eu­ro­pa

Damit die EU auch alle Aufgaben ordentlich erfüllen kann, ist sie nach einem bestimmten System mit vielen verschiedenen Einrichtungen aufgebaut. Wir erklären dir hier kurz, was diese Einrichtungen machen und welche Bedeutung sie haben.

Das Europäische Parlament

Es hat viele Jahre gedauert, bis das Europäische Parlament so viele Rechte hat wie heute. Zur Zeit gibt es 705 Abgeordnete aus 27 Nationen. Sie werden bei Europawahlen von den Bürgern der Mitgliedsstaaten direkt gewählt und vertreten ca. 448 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt.

Jedem Land steht eine genaue Anzahl von Sitzen zu, aus Deutschland sind es momentan 96.

In dem Parlament sitzen, ebenso wie in Deutschland, Abgeordnete, die verschiedenen Parteien angehören. Parteien mit gleichen Zielen hat man in Fraktionen zusammengefasst. Die SPD ist z.B. in der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, die CDU in der christlich-demokratischen Fraktion.

Ein wichtiger Bereich im Europäischen Parlament sind die sogenannten „ständigen Ausschüsse“. Es gibt 20 ständige Ausschüsse, die sich mit verschiedenen Themen beschäftigen: einer davon ist z.B. der Ausschuss für Kultur und Bildung.

In den Ausschüssen arbeiten jeweils 25 bis 78 Abgeordnete. Die parlamentarischen Ausschüsse treffen sich ein- oder zweimal monatlich in Brüssel, das ist die Hauptstadt von Belgien. Die Mitglieder beschäftigen sich viele Jahre mit einem Thema. Dadurch sind sie gute Experten und können so an neuen Richtlinien und Verordnungen mitarbeiten.

Europäische Kommission

Sie besteht aus 27 Mitgliedern. Sie werden „Kommissare oder Kommissarin“ genannt. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten schlagen die Kommissionsmitglieder vor. Das Europäische Parlament muss mit den Kommissarinnen und Kommissaren einverstanden sein. Sie bleiben für 5 Jahre Mitglied in der Kommission.

Obwohl die Kommissionsmitglieder von den Mitgliedsländern ernannt werden, handeln sie nicht für ihr Land. Sie sollen unabhängig sein und dürfen nur Aufgaben für die EU erledigen.

Die Kommission schlägt die Richtlinien und Verordnungen vor, die der Rat der Europäischen Union beschließen soll. Nur die Kommission darf das tun. Sie bestimmt auch selbst, wann und wie oft sie das tut. Die Kommission passt darauf auf, dass die neuen Richtlinien und Verordnungen in den Mitgliedsländern auch ordentlich angewendet werden.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der EU stimmt über neue Richtlinien und Verordnungen ab, damit sie gültig werden können. Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.

Der Rat der Europäischen Union besteht aus Ministerinnen und Ministern. Diese kommen immer aus den Mitgliedsländern. Je nachdem, welche Richtlinie gerade beschlossen werden soll, sind in der Kommission andere Ministerinnen und Minister.

Wenn z.B. heute eine Richtlinie für Kinder und Jugendliche beschlossen werden soll, dann sind heute die Ministerinnen und Minister für Jugend da. Wenn morgen eine Richtlinie über den Autoverkehr beschlossen wird, dann kommen alle Verkehrsministerinnen und Minister. Damit ist sicher, dass immer die Personen, die am besten über das Thema Bescheid wissen, auch über die Richtlinie abstimmen.

Der Präsident oder die Präsidentin wechselt jedes halbe Jahr. Präsident oder Präsidentin ist immer der Regierungschef oder die Regierungschefin eines Mitgliedslandes. Wenn alle Länder einmal dran waren, fängt man einfach wieder von vorne an. Von Januar bis Juni 2007 war die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel Präsidentin des Rates der EU.

Europäischer Rat

Mitglieder sind die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Aus Deutschland ist das zur Zeit Angela Merkel. Der Europäische Rat bestimmt neue Ziele und Aufgaben, die in den nächsten Jahren erfüllt werden sollen. Dazu treffen sich die Mitglieder zweimal im Jahr.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof ist das Gericht für die EU. Wenn es Streit wegen den neuen Richtlinien und Verordnungen der EU gibt, dann müssen die Richterinnen und Richter diesen Streit schlichten. Alles was hier entschieden wurde, gilt für alle Menschen in der EU. Es gibt kein anderes Gericht, das die Entscheidung von diesem Gericht abändern kann.

Europäischer Rechnungshof

Hier wird ganz genau nachgerechnet, wie viel Geld durch die EU ausgegeben wurde. Der Rechnungshof prüft auch nach, ob es auch erlaubt war, das Geld auszugeben. Er darf allerdings keine Strafen verhängen, wenn zu viel Geld ausgegeben wurde.

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