Schul­pflicht

Bis 1919 gab es eine Unterrichtspflicht nur für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren. Eltern mussten dafür sorgen, dass ihre Kinder Mindestkenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen erhielten, waren aber nicht verpflichtet, ihre Kinder auf öffentliche Schulen zu schicken. Die allgemeine Schulpflicht, wie sie genannt wird, wurde erst 1919 in ganz Deutschland eingeführt.

Warum die Schulpflicht?

Davor hatten meist nur die Kinder reicher Eltern die Möglichkeit, von Privatlehrern, in Kloster- oder Fürstenschulen Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. Die neue Regelung galt zunächst nur für Orte, an denen es bereits eine Schule gab. Dann wurden immer mehr neue Schulen gebaut, damit alle Kinder zur Schule gehen konnten.

Die Schulpflicht sollte verhindern, dass Kinder während der Schulzeit arbeiten mussten. Besonders in ländlichen Regionen stieß die Schulpflicht zunächst auf Widerstand. Denn die Mitarbeit der Kinder war in vielen kleinbäuerlichen Betrieben notwendig. Kinder aus armen Familien sollten mit Geld oder direkter Hilfe unterstützt werden, damit sie in die Schule gehen konnten.

Schulpflicht heute: Pflicht, aber auch Recht

Jedes Kind im Alter von sechs Jahren hat die Pflicht und das Recht, in die Schule zu gehen und zu lernen. Die Eltern müssen dafür sorgen, dass ihr Kind die Schule besucht. Die Schulpflicht und die Pflicht zu einer Ausbildung bestehen in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls die allgemeine Schule (z.B. Gymnasium) nicht weiter besucht wird.

Wir haben in Deutschland ein mehrstufiges Schulsystem, das allen Schülern gerecht werden soll:

  • Zuerst gehen Kinder in die Grundschule, danach in die
  • Hauptschule oder in die Realschule, die Gesamtschule oder das Gymnasium.
  • Es gibt auch Förderschulen (zum Beispiel für Kinder mit Lernbehinderung).
  • Dann gibt es noch Berufsschulen, an denen Jugendliche ganz speziell auf einen bestimmten Beruf vorbereitet werden.

Auch in Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention wird der Schulbesuch geregelt:

Die Regierungen aller Länder sollen jedem Kind das Recht auf Schulbildung erfüllen. Jedes Kind hat das Recht darauf, soviel zu lernen, wie es kann. Darum soll jedes Kind zur Schule gehen dürfen. Die Grundschule soll möglichst kostenlos sein, damit auch die Kinder armer Eltern etwas lernen können. Auch Mittelschulen und Gymnasien sollten allen Kindern offen stehen.

In der Schule muss die Menschenwürde des Kindes gewahrt bleiben: Weder Lehrerinnen und Lehrer noch Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen ein Kind schlagen, quälen, gemein behandeln oder ausgrenzen.

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