Kinderrechte
Kinderrechte

Das Recht auf El­tern

Eltern sind sehr wichtig

Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention gibt dem Kind das Recht „auf einen Namen, auf eine Staatsangehörigkeit und seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“. Zu deiner Identität gehört also nicht nur dein Name und dass du weißt, woher du kommst. Ein Teil davon ist auch, dass du deine Eltern kennst. In der UN-Kinderrechtskonvention steht auch, dass Kinder bei ihren Eltern aufwachsen sollten. Außerdem müssen sich beide Eltern um das Kind kümmern.

Das Recht auf beide Elternteile

Doch wie funktioniert das in Familien, in denen die Eltern nicht mehr zusammen sind und getrennt voneinander leben? Oft verstehen sie sich trotzdem noch gut. Dann versuchen sie sich auf eine gemeinsame Regelung zu einigen. Das Kind darf zum Beispiel ein Wochenende beim einen und das nächste beim anderen Elternteil verbringen.

Manchmal aber sind die Eltern verstritten und mögen sich nicht mehr. Das ist ganz besonders schwer für die Kinder, denn sie haben mit dem Streit nichts zu tun. Die Mutter will dann zum Beispiel nicht, dass ihr Kind noch Kontakt zum Vater hat. Oder es ist andersrum. Doch es gibt das Recht auf beide Eltern – so steht es in Artikel 9 der Kinderrechtskonvention. Viele Kinder wissen es nicht: Sie haben ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern, auch wenn sie getrennt leben. Und darauf müssen beide Eltern achten.

Streit zwischen den Eltern ist also kein Grund, dem Kind den Kontakt zu Mama oder Papa zu verbieten. Doch es gibt Ausnahmen. Denn das Wichtigste ist immer, dass es dem Kind gut geht. Man nennt das auch „das Wohl des Kindes“. Es gibt Gründe, weshalb der Kontakt verboten werden kann. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil zur Gefahr für das Kind wird. Dann kann ein Gericht entscheiden, dass es besser für das Kind ist, wenn der Kontakt abgebrochen wird.

Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben

Leider kommt es auch vor, dass es Kindern zuhause mit beiden Eltern nicht gut geht. Die Eltern können sich nicht richtig um das Kind kümmern, weil sie selbst große Probleme haben. Manche Eltern sind sogar sehr gemein zu ihrem Kind und tun ihm weh. Dann sagt man auf Fachsprache „das Wohl des Kindes ist gefährdet“. Dagegen kann sich ein Kind wehren. Das Jugendamt hilft dann, ein anderes Zuhause zu finden. Das kann eine neue Familie oder ein Heim sein.

Auch in solchen Fällen haben Kinder noch immer ein Recht darauf, ihre leiblichen Eltern zu sehen. Wenn sie das wollen, können Treffen ausgemacht werden. Dabei sind die Kinder natürlich nicht allein. Eine Betreuerin oder ein Betreuer kommt mit und unterstützt sie. Das nennt man „Begleiteten Umgang“. Das Kind bestimmt alleine, wann es seine richtigen Eltern sehen möchte und wann nicht.

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Super
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sehr gut , ich finde es toll  
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ICH FINDE ES SEHR GUT DAS SIE SICH DAFÜR EINSETZEN
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ich finde es sehr cool
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Ich habe mich sehr gefreut dass du dich wieder meldest dass du dich meldest und du bist du mir die Zeit mit dir zu treffen und du dich so schön bist und du hast du das auch schon mal gemacht ich bin gerade mit meinem Bruder und ich hab mich schon mal gefreut dich mal sehen euch mal sehen was wir für mich und du dich zu treffen haben weil wir sind auch noch in den Ferien haben das nicht mit dir 
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Supi
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cooll