Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Mißbrauchs zu schützen.
Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, daß Kinder
Ein Beitrag von kindersache22. März 2010
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zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.