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Artikel 37 [Verbot der Todesstrafe, lebenslanger Freiheisstrafe]
Die Vertragsstaaten stellen sicher,
a) [...] Für
Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden
sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit
vorzeitiger Entlassung verhängt werden;
b) daß keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich
entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im
Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit
angewendet werden;
c) daß jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich
und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. [...]; jedes Kind hat das Recht, mit seiner
Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben [...]
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Dies sind eure Übersetzungen:

Andrea, 14 Jahre:
Das Gesetz soll sagen, dass jedes Kinde ein Recht darauf hat frei zu leben und nicht eingesperrt zu sein. So dürfen Kinder, die noch nicht strafmündig sind nicht festgehalten oder verhaftet werden. Wird ein Jugendlicher dennoch verhaftet werden, weil er eben schon strafmündig ist, soll er fair behandelt und nicht gedemütigt werden. Er oder sie soll unter anständigen Bedingungen die Strafe verbüßen. Zudem haben sie das Recht mit den Eltern in Form von Besuchen oder Briefen in Kontakt zu bleiben.

Björn, 8 Jahre:
Alle Kinder haben das Recht in Freiheit aufzuwachsen. Todesurteile sind bei Kindern verboten und die Familie soll dem Kind helfen, den richtigen Weg für sich zu finden!!!

Tim, 17 Jahre:
Alle Staaten sollen ein Mindestalter festlegen, ab dem ein Kind strafmündig ist. Das bedeutet: Erst wenn ein Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, kann es für seine Tat strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, festgenommen und z.B. vor ein Gericht gestellt werden. In Deutschland liegt sie bei 14 Jahren. Danach können Kinder für etwas schlimmes bestraft werden. Wenn ein Kind verhaftet wird, dann darf es von der Polizei nicht mißhandelt werden. Keiner darf Kinder foltern, bis sie endlich "JA" sagen. Außerdem ist es in ein paar Ländern so, dass sie für ihre Tat getötet werden (Todesstrafe). Diese Form von Hinrichtung ist sehr umstritten, da einer quasi einen anderen Menschen bewusst tötet.

Luzie:
Wenn ein Kind, das älter als 14 Jahre alt ist, eine Straftat begangen hat, dann darf es auf keinen Fall mit dem Tod und auch nicht mit lebenslangem Gefängnis bestraft werden. Überhaupt sollte die Gefängnisstrafe für Kinder und auch Jugendliche nur im äußersten Fall verhängt werden. Die Zeit im Gefängins sollte dann aber so kurz wie möglich sein.
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher trotzdem im Gegängnis ist, sollte man sie oder ihn menschenwürdig und mit Respekt behandeln. Und man sollte ihr oder ihm immer die Gelegenheit geben, Kontakt mit der Familie zu halten. |
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