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Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld: Jeweils 204 € für die ersten beiden Kinder, 210 für das dritte und 235 € für jedes weitere Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.
Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.
Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Vorraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.
Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es Richtwerttabellen, z.B. die so genannte Düsseldorfer Tabelle (gültig für die alten Bundesländer) und die so genannte Berliner Tabelle (gültig für die neuen Bundesländer). Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.
Kindergeld gibt es:
Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.
Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.
Hallo! Generell ist es so, dass du einschließlich bis zu deinem 18. Lebensjahr Kindergeld erhältst. Danach kann das Kindergeld bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres verlängert werden, wenn du, wie du sagst, eine Ausbildung machst. Wenn Eltern auswandern, erlischt in den meisten Fällen diese Regelung und es gelten die Regelungen des Ziellandes. Es gibt aber auch Sonderfälle, bei denen deine Eltern/du trotzdem Kindergeld empfangen könnten, z.B. wenn deine Eltern im Ausland sind, aber ihren eigentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Da wir jedoch keine Rechtsberatung sind, müsstest du dich im besten Fall an deine Familienkasse wenden und dort mal nachfragen. Wir hoffen, deine Probleme regeln sich bald. Viele Grüße, dein ks-Team.