Deine Meinung
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Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld: Jeweils 204 € für die ersten beiden Kinder, 210 für das dritte und 235 € für jedes weitere Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.
Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.
Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Vorraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.
Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es Richtwerttabellen, z.B. die so genannte Düsseldorfer Tabelle (gültig für die alten Bundesländer) und die so genannte Berliner Tabelle (gültig für die neuen Bundesländer). Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.
Kindergeld gibt es:
Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.
Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.
Hallo! Solange du noch zuhause wohnst, kannst du die finazielle Unterstützung deine Mutter nicht einklagen. So hart es klingt, aber solange deine Grundbedürfnisse gestillt sind (Essen, Kleidung usw.) entscheidet deine Mutter, wie viel Geld sie dir überlässt. Wenn du allerdings auziehst, ist dir deine Mutter unterhaltspflichtig. Das wäre dann auch rechtlich durchsetzbar. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Das Kindergeld ist für deine Mutter vorgesehen. Darauf hast du keinen Anspruch. Allerdings ist deine Mutter dir unterhaltspflichtig. Sie muss dich mit regelmäßigen Zahlungen unterstützen!
Suche dir unbedingt eine Vertrauensperson, mit der du über die Situation zuhause sprechen kannst. Deine Mutter hat kein Recht dich zu schlagen oder dir deine Rechte zu entziehen. Hol dir unbedingt Hilfe. Dein Wohl steht an erster Stelle. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo. Nein, das Kindergeld ist als finanzielle Unterstützung für deine Eltern vorgesehen. Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Geld. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für die Eltern, damit die den Lebensunterhalt des Kindes sichern können. Wenn du ausgezogen bist, sind deine Eltern dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wir sind jedoch keine Rechtsberatung. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Wenn du noch Zuhause wohnst, dann dürfen deine Eltern das Kindergeld behalten und für Ausgaben, die sich durch dich haben, verwenden. Viele Grüße, dein ks-Team.