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Jenny ist Gymnasialschülerin. Sie hat uns geschrieben: "Ich bzw. meine Eltern sind nicht richtig Deutsch... und deswegen mag mich meine Deutschlehrerin nicht. Deswegen gibt sie mir nur vieren oder fünfen."
Leider haben es in Deutschland Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, immer noch schwer. Unsere Schulen schaffen es häufig nicht, den Schüler von Anfang an zu helfen. Zum Glück hat man das auch dank PISA-Studie erkannt. Und damit das nicht so weitergeht, haben die verschiedenen Bundesländer Initiativen und Kurse gestartet.
In den Schulgesetzen der Bundesländer ist zum Beispiel festgelegt, dass Schüler, deren Eltern nicht aus Deutschland stammen, in Deutsch besonders gefördert und berücksichtigt werden müssen. Wer wirklich noch nicht gut genug Deutsch sprechen und schreiben kann, kann zum Beispiel auch darauf bestehen, dass seine Deutschnote nicht im Zeugnis gewertet wird. Über genauere Maßnahmen und Rechte könnt ihr euch bei den Schulen oder bei den Schulverwaltungen der Länder informieren.
Eine Liste mit den Anschriften findet ihr auf der Webseite der Kultusministerkonferenz www.kmk.org unter "Sekretariat". Außerdem sind auch in der UN-Kinderrechtskonvention grundlegende Rechte festgelegt: Z.B. darf niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden.
Hallo! Nein, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist, ist das nicht erlaubt. Viele Grüße, dein ks-team