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(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.
(2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.
Kinder haben das Recht, sich mit anderen Kindern oder Erwachsenen zusammenzuschließen und sich als Gruppe friedlich zu versammeln. Bei der Versammlung muss aber darauf geachtet werden, dass die Rechte und die Freiheiten anderer Personen nicht verletzt werden.
Friedlich versammeln, was bedeutet das denn? Ganz einfach: Hier geht es darum, dass auch Kinder das Recht haben, eine Demo zu organisieren oder auf eine Demo zu gehen. Wenn Kinder also etwas stört, können sie sich zusammen mit anderen Kindern und wenn sie wollen auch Erwachsenen zusammenschließen und demonstrieren gehen. Ein ganz bekanntes Beispiel ist „Fridays for Future“, wo überall auf der Welt Kinder, Jugendliche und ein paar Erwachsene zusammen für Umweltschutz demonstrieren und zwar immer freitags. Man kann aber auch zum Beispiel für die Einhaltung der Kinderrechte demonstrieren gehen!
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