UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 22: Schutz von ge­flüch­te­ten Kin­dern

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird; angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.

(2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwischenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist.

Umgeschrieben für Kinder

Menschen verlassen ihre Heimat aus den unterschiedlichsten Gründen: Sie fliehen vor Krieg oder Verfolgung oder suchen Schutz
vor den Folgen des Klimawandels und vor Naturkatastrophen. Viele Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen, erhoffen sich in einem anderen Land ein besseres Leben. Diese Menschen nennt man Geflüchtete oder auch Flüchtlinge. Kinder von Geflüchteten stehen unter einem besonderen Schutz. Das Land muss dafür sorgen, dass sie an einem sicheren Ort untergebracht werden und genug zu essen bekommen. Es gibt Kinder, die ganz allein aus ihrer Heimat flüchten, ohne Eltern oder andere Erwachsene. Wenn ein Kind allein in ein fremdes Land kommt, muss es besonders geschützt werden. Alle Länder und andere Hilfsorganisationen helfen dabei mit, die Eltern oder die Familie des Kindes zu finden. Wenn jemand aus der Familie gefunden wurde, ist das Ziel, die Familie wieder zu vereinen. Werden keine Familienangehörigen gefunden, muss sich das Land um das Kind genauso gut kümmern, wie um andere elternlose Kinder.

Was das für dich bedeutet

Wenn ein geflüchtetes Kind allein nach Deutschland kommt, muss sich Deutschland genauso gut um das Kind kümmern, als wäre es hier geboren. Das Jugendamt ist verantwortlich für das Kind und sucht einen Erwachsenen (Vormund), der das Kind bei wichtigen Entscheidungen unterstützt und sich auch sonst um das Kind kümmert. Außerdem wird eine geeignete Unterkunft
für das Kind gesucht, entweder in einer Betreuungseinrichtung oder in einer Pflegefamilie.

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Eure Kommentare

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Lässt mich staunen
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Das ist sehr gut zu wissen!
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leider nicht überall so suiiiiiiiii
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COOL DAS MAN DASS ERFÄHRT  
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Leider ist das nicht immer so  
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Super
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Super Liebe Grüße aus Deutschland  
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Die armen
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find ich super habe ein freund der geflüchtet ist und behandle ich wie mein eigener bruder  
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Find ich super 👍