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angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
2. Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwischenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist.
„In vielen Ländern dieser Welt herrscht Krieg oder die Menschen hungern.“, erzählt ihnen Frau Roth.
„Darum flüchten viele Menschen aus ihren Heimatländern in Länder, wo kein Krieg herrscht. Diese Menschen nennt man ‚Flüchtlinge’! Wenn ein Kind als Flüchtling in ein fremdes Land kommt, dann muss der Staat dem Kind Schutz leisten. Er muss dafür sorgen, dass das Kind an einem sicheren Ort untergebracht wird und genug zu essen hat. Das Kind kann dann solange in dem Land bleiben, bis es in seinem Heimatland wieder sicher ist.“
„Und was ist mit den Eltern?“, fragt Leo. „Wenn ein Kind allein in ein fremdes Land kommt, muss der Staat versuchen, auch die Eltern zu finden. Manchmal ist das nicht möglich. Dann muss der Staat sich genauso gut um das Kind kümmern, als ob es hier geboren wurde.“, antwortet Lupes Mutter.
Hallo! 2016 kamen die meisten Asylsuchenden nach Deutschland: 745.545 Menschen haben Asyl beantragt. Im Jahr davor, also 2015, haben 476.649 Menschen Asyl beantragt. 2017 kamen ungefähr 222.683 asylsuchende Menschen nach Deutschland (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung). Viele Grüße, das ks-Team!
Das ist super.