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2. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
3. Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
4. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
„Kinder sollen in einer sicheren und liebevollen Umgebung aufwachsen. Dazu gehört auch, dass ihr gesund seid!“, erzählt Frau Schramm Leo und Lupe.
„Wenn ihr krank werdet, muss der Staat dafür sorgen, dass ihr von einem Arzt behandelt werden könnt!“
„Und wie macht der Staat das?“, fragt Leo. „Schon nach der Geburt eines Kindes kümmern sich die Ärzte darum, dass es der Mutter und dem Baby gut geht! Beide werden regelmäßig vom Arzt untersucht! Der Staat sorgt dafür, dass es genügend Krankenhäuser, Ärzte und Medikamente gibt, damit ihr gesund bleibt!“
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