Deine Meinung
- 1033
- 811
- 853
- 792
- 773
- 1270
2. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
3. Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
„Kinder haben auch ein Recht auf Bildung!“, erklärt Frau Roth Leo und Lupe.
„Es ist wichtig, dass ihr rechnen, lesen und schreiben lernt, damit ihr eine gute Arbeit finden könnt. In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Das heißt, alle Kinder müssen eine Grundschule besuchen. Und wenn ihr älter seid, geht ihr auf eine weiterführende Schule. Je nach euren persönlichen Fähigkeiten könnt ihr dann auf ein Gymnasium, eine Realschule, Gesamtschule oder Hauptschule gehen.“
Eure Kommentare