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2. Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, daß sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.
„Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung! Doch Kinder haben auch ganz unterschiedliche Interessen. Sophie malt gerne, Leo macht viel Sport und Lupe liest am liebsten den ganzen Nachmittag!“, meint Lupes Mutter. „Eltern und Lehrer müssen die verschiedenen Interessen ihrer Kinder unterstützen!“
„In der Schule lernt ihr aber nicht nur Mathe, Bio oder Erdkunde! Es ist auch wichtig, dass ihr die Werte und Grundrechte der Vereinten Nationen kennt. Ihr sollt zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können, andere Kulturen achten und auch an unsere Umwelt denken!“, erklärt Frau Roth.
„Der Staat muss dafür sorgen, dass ihr all diese Dinge lernt, ohne die Rechte der Eltern oder Lehrer einzuschränken.“
Hallo! Bildung schließt die musische Bildung natürlich auch ein. Viele Grüße, dein ks-Team