UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 32: Schutz vor Aus­beu­tung und Kin­der­ar­beit

 Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten erken­nen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung ge­schützt und nicht zu einer Ar­beit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geis­tige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.

(2) Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-­, Verwaltungs­-, Sozial-­ und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Arti­kels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Überein­künfte werden die Vertragsstaa­ten insbesondere

a) ein oder mehrere Mindestal­ter für die Zulassung zur Arbeit festlegen;

b) eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbe­dingungen vorsehen;

c) angemessene Strafen oder an­dere Sanktionen zur wirksa­men Durchsetzung dieses Artikels
vorsehen.

Umgeschrieben für Kinder

Kinder haben ein Recht darauf, vor allen Arbeiten geschützt zu werden, die gefährlich oder schlecht für ihre Gesundheit oder
Entwicklung sind. Es muss Gesetze geben, die ver- hindern, dass Kinder ausgebeutet werden. Diese Gesetze müssen festlegen, ab welchem Alter, wie lange und was Kinder arbeiten dürfen. Wenn diese Regeln nicht beachtet werden, muss es eine Strafe geben.

Was das für dich bedeutet

In manchen Ländern sind die Menschen sehr  arm.  Manchmal so arm,  dass sie nicht genug zu essen und zu trinken ha-
ben. Einige Familien schicken dann ihre Kinder auch arbeiten. Das Geld, was die Eltern  verdienen,  reicht  sonst  einfach  
nicht. Oft arbeiten diese Kinder schwer und unter schlechten Bedingungen. Sie arbeiten zum Beispiel in der Landwirtschaft, helfen bei der Ernte auf Feldern oder hüten Tiere. Dafür bekommen sie meistens nur ganz wenig Geld. Ihre Arbeitskraft wird also ausgenutzt. In  Deutschland gibt es auch sehr viele arme Kinder, man sagt, dass jedes fünfte Kind in Deutschland arm ist! Kinderarbeit ist aber in Deutschland nicht nur durch die Kinderrechte  verboten,  sondern  auch  durch  besondere  Gesetze. Dadurch können die Kinder in die Schule gehen.

Es gibt aber auch erlaubte Kinderarbeit. Viele Jungen und  Mädchen möchten gerne selbst etwas verdienen. In Deutschland  muss man mindestens 13 Jahre alt sein, um mit leichten Arbeiten sein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören zum Beispiel Zeitungsaustragen,  Nachhilfe geben oder Hunde ausführen.

Deine Meinung

  • Ist super
    1292
  • Ist lustig
    1224
  • Ist okay
    1219
  • Lässt mich staunen
    1317
  • Macht mich traurig
    1263
  • Macht mich wütend
    1738

Eure Kommentare

Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Das war eine sehr gute     
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Was sind die Gesetze 

Hallo! In diesem Text geht es um einen der 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention. Eine Konvention ist ein Übereinkommen zwischen mehreren Ländern. Jedes Land, das ein solches Übereinkommen unterschreibt, muss sich an die aufgeschriebenen Rechte halten und sich bemühen, diese Rechte einzuhalten. Außerdem hat jedes Land ein eigenes Gesetzbuch. Das ist etwas anderes. Viele Grüße, dein kindersache-Team

Profilbild von Gast Profilbild von Gast
gut
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
ich wollte die gesetze wissen :(  
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
hallo das istnicht hilfreich
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
super  
Profilbild von Gast Profilbild von Gast