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Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungs-
maßnahmen, um Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Sucht stoffen und psychotropen Stoffen im Sinne der diesbezüglichen internationalen Übereinkünfte zu schützen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern.
Kinder haben das Recht, vor Drogen und Drogenhandel geschützt zu werden. Auch bei der Herstellung und dem Verkauf von Drogen dürfen Kinder niemals mitarbeiten.
Anmerkung der Redaktion:
Das ist eine gute Frage:
Die Zahl der Zigarettenautomaten in Deutschland ist stark rückläufig. 1997 gab es bundesweit ca. 815.000 Automaten, 2006 nur noch rund 500.000, 2018 sank die Zahl auf 320.000. Wer Zigaretten aus einem Automaten ziehen will, muss anhand von Ausweis oder Führerschein nachweisen, dass er schon 18 Jahre alt ist. Kinder und Jugendliche können also nicht einfach Zigaretten am Automaten kaufen.