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Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.
Die Länder müssen dafür sorgen, dass die Kinderrechte durchgesetzt werden. Die Politikerinnen und Politiker müssen in ihrem Land zum Beispiel Gesetze schaffen oder Vorschriften erstellen, um die Kinderrechte zu erfüllen.
Manche Kinder wachsen in Ländern auf, in denen ein Großteil der Bevölkerung wenig zu essen hat oder wo sogar Krieg herrscht. Wenn Länder Unterstützung bei der Erfüllung der Kinderrechte brauchen, können sie sich an andere Länder wenden.
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