UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 42: Die Kin­der­rech­te be­kannt ma­chen

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskovention

Die Vertragsstaaten verpflich­ten sich, die Grundsätze und Be­stimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein be­kannt zu machen.

Umgeschrieben für Kinder

Die Kinderrechte sollen alle Erwachsenen und alle Kinder kennen. Dafür müssen die Länder sorgen.

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Eure Kommentare

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WIR HATTEN KINDERRECHTE IN DER SCHULE , UND ES WAR SUPER

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Suuuuupppaaaaarrrrrr

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Ohhhh

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Ich kenne Rechte und wir haben das Thema auch in der Schule 

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toll

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also ist ganz ok aber ich habe es mir nichtangeschaut

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Bei uns in der Schule war ein Polizist aber leider nicht in meiner Klasse.