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Leos Mutter erklärt ihnen auch den 5. Artikel: „Eltern haben ein Recht darauf, ihre Kinder zu erziehen. Das heißt, der Staat darf sich nicht in die Entscheidungen einmischen, die die Eltern getroffen haben.“
„Also, können die Familien ganz allein bestimmen, auf welche Schule das Kind geht?“, fragt Lupe.
„Richtig, das entscheiden die Familien selbst! Genauso können Eltern und Kind bestimmen, ob sie in Sportvereinen mitmachen oder nicht“, antwortet Frau Schramm.
Hallo! Das stimmt. Nur weil die Eltern ein Recht auf die Erziehung ihres Kindes haben, heißt das nicht, dass sie dafür jede Methode anwenden dürfen. In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Gewalt gegen Kinder grundsätzlich verboten ist. Viele Grüße, dein ks-Team.