UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 5: Die Rech­te der El­tern

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Umgeschrieben für Kinder

Die Eltern oder die Familie haben das Recht und auch die Pflicht, die Kinder dabei zu unterstützen, die Kinderrechte kennenzulernen und einfordern zu können. Das müssen die Länder achten. 

Deine Meinung

  • Ist super
    1681
  • Ist lustig
    1030
  • Ist okay
    1054
  • Lässt mich staunen
    1168
  • Macht mich traurig
    1045
  • Macht mich wütend
    1095

Eure Kommentare

Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Cool
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
ist total super
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Da ist eigentlich nichts widersprüchlich: Die Eltern können alles bestimmen, Kinder bestimmen nur dann mit wenn es die Eltern erlauben.
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
alles gute für euch
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
  ich darf alles machen was ich will
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
gut geschrieben
Profilbild von Gast Profilbild von Gast
cool