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„Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von den Vertragsstaaten zusammen erarbeitet! Doch das heißt nicht, dass sie nicht geändert werden kann!“, erklärt Lupes Mutter.
„Wenn ein Mitgliedsstaat etwas an den Rechten ändern will, dann muss es seinen Vorschlag dem Generalsekretär vorlegen!“, erzählt Frau Roth weiter.
„In einer Versammlung stimmen die anderen Mitglieder dann darüber ab, ob sie die Änderungen annehmen wollen oder nicht!“
„Ach, und wenn 2/3 der Staaten dafür sind, wird der Vorschlag angenommen?“, fragt Lupe. „Genau, dann wird der Vertrag geändert!“, stimmt seine Mutter zu.
„Aber das ist doch dann unfair für die Staaten, die die Änderung gar nicht wollen!“, beschwert sich Leo. „Und darum müssen die Länder, die den Vorschlag nicht gut finden, die Änderung auch nicht annehmen Für sie gilt dann die UN-Kinderrechtskonvention genau in der Form, die sie selbst unterzeichnet haben!“, antwortet Frau Roth.