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„Alle Staaten, die der UN-Kinderrechtskonvention beitreten wollen, dürfen ihre Meinung über den Vertrag sagen!“, erklärt Lupes Mutter. „Wenn ein Staat sich noch nicht ganz sicher ist, ob er wirklich beitreten möchte, dann kann er das durch eine Mitteilung dem Generalsekretär sagen! Diese Mitteilung nennt man eine ‚Notifikation’!“
„In dieser Notifikation kann ein Mitgliedsstaat auch einzelne Punkte oder auch ganze Regelungen nennen, die ihm nicht gefallen! Diese Kritikpunkte sammelt der Generalsekretär der Vereinten Nationen und schickt sie den anderen Mitgliedern.“
„Die Mitglieder können sich aber nicht über alle Artikel der UN-Kinderrechtskonvention beschweren!“, fügt Frau Roth hinzu. „Es sind zum Beispiel alle Einsprüche verboten, die die Durchsetzung der Kinderrechte bedrohen!“
„Die Beschwerden können jederzeit zurückgenommen werden! Wenn ein Staat seine Kritik irgendwann nicht mehr richtig findet, dann kann sie der Generalsekretär wieder aufheben.“