Deine Meinung
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Das ist besonders wichtig, wenn es dabei um Angelegenheiten geht, die ein Kind direkt betreffen. Ein Lehrer soll zuhören, wenn sich ein Schüler oder eine Schülerin über eine schlechte Note beschwert. Und wenn sich die Eltern eines Kindes trennen, darf das Kind vor dem Gericht frei sagen, ob es lieber beim Vater oder bei der Mutter leben will.
Daß Kinder ihre Meinung sagen dürfen, bedeutet aber noch nicht, daß die Erwachsenen auch auf sie hören. Erwachsene sollen die Meinung eines Kindes berücksichtigen, wenn es alt genug und klug genug ist, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dabei ist es auch wichtig, daß das, was das Kind will, auch wirklich gut ist für das Kind, für andere Kinder, für andere Menschen. Will man sich eine eigene Meinung bilden, muß man sich auch informieren.
Man muß Bescheid wissen, was in der Welt geschieht, was andere Menschen sagen und meinen. Kinder dürfen sich über alles informieren, was für sie wichtig ist. Sie haben das Recht, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen zu lesen, Computer zu benutzen, Radio zu hören, Filme zu sehen und mit anderen darüber zu reden oder zu streiten.
Es gibt aber auch Bücher oder Filme, die für Kinder nicht geeignet sind. Das sind zum Beispiel Filme, die besonders brutale und grausame Szenen zeigen. Unter dem Kinoplakat steht dann die Aufschrift: Freigegeben ab 18 Jahren. Im Fernsehen dürfen solche Filme erst im Spätprogramm gesendet werden. Dann sollen die Eltern dafür sorgen, daß ihre Kinder so einen Film nicht sehen. Schön ist es, daß auch manche Eltern solche Filme nicht anschauen.
Jeder Mensch hat auch das Recht, seinen Glauben an Gott zu bekennen. Die einen glauben an Jesus Christus, andere an Allah, und wieder andere glauben vielleicht an gar keinen Gott. Die einen gehen samstags in die Kirche, die anderen sonntags und manche überhaupt nicht. Niemand darf einem Menschen vorschreiben, was er zu glauben hat, oder wie er seinen Glauben bekennen soll.
Auch das Kind hat die Freiheit, seinen Glauben an Gott zu bekennen. Die meisten Kinder übernehmen den Glauben ihrer Eltern. Niemand darf einem Kind verbieten, so zu beten, wie es das zu Hause oder von seinen Religionslehrern gelernt hat. In Deutschland darf ein Kind, wenn es vierzehn Jahre alt ist, ganz allein entscheiden, welchem religiösen Bekenntnis es sich anschließen will.
Kinder und vor allem Jugendliche tun sich gern mit anderen ihres Alters zusammen. Sie wollen untereinander ihre Meinungen austauschen und auch in der Öffentlichkeit zeigen, was sie denken, fühlen, meinen. Dabei kann es um eine religiöse Feier gehen, um einen Katholikentag oder Kirchentag, um eine Demonstration für den Umweltschutz um die Angst vor Krieg und Not oder auch ganz einfach um die Begeisterung für einen Fußballverein oder einen Popstar.
Solche Erlebnisse in der Gruppe sind für Kinder und Jugendliche wichtig.
Deshalb schützt das Übereinkommen ihr Recht, sich in größeren Gruppen Zusammenzuschließen, auch wenn manche Erwachsene Angst bekommen, sobald sie einen Haufen Jugendlicher sehen. Dabei gilt allerdings die Regel: Keine Randale. Blutige Schlägereien in Fußballstadien haben nichts mit Begeisterung zu tun.
Es kann aber auch sein, daß ein Kind seine Meinung für sich behalten möchte, als ein Geheimnis das es nur seinem Tagebuch anvertraut. Auch dann ist die Meinung des Kindes geschützt.
Wie die Erwachsenen haben auch Kinder das Recht auf ein Privatleben.
Niemand darf heimlich in den Sachen eines Kindes stöbern, seine Tagebücher oder Briefe lesen. Niemand darf einem Kind hinterrücks irgendwelche Schlechtigkeiten nachsagen. Auch Ruf und Ehre der Kinder werden vom Übereinkommen geschützt.
Kinder sind neugierig. Sie wollen erfahren, was in der Welt los ist. Bereits im Artikel 13 des Übereinkommens wird gesagt, daß Kinder das Recht haben, sich über alles zu informieren, was sie interessiert.
Besonders wichtig sind dabei für die Kinder Zeitungen und Zeitschriften, der Hörfunk und das Fernsehen. Diese Medien haben einen großen Einfluß darauf, welche Meinung sich Kinder bilden über all das, was in der Welt passiert. Deshalb sollen die Regierungen alles dafür tun, daß die Medien nicht nur auf die Interessen der Erwachsenen eingehen, sondern auch Rücksicht darauf nehmen, was für Kinder interessant und wichtig ist:
Der Hörfunk soll Kinderhörspiele senden. Das Fernsehen soll auch Nachrichtensendungen bringen, die Kinder verstehen. Der Druck guter Kinderzeitschriften und Kinderbücher soll gefördert werden. Deshalb gibt es zum Beispiel in Deutschland den Deutschen Jugendliteraturpreis und noch viele andere Kinderbuchpreise.
Die Kinder von Gastarbeitern, die in Deutschland leben, sollen auch Bücher lesen können, die in ihrer Muttersprache geschrieben sind. Und sie sollen auch Rundfunksendungen in ihrer Muttersprache hören können.
Die Buchverlage und Rundfunkanstalten in aller Welt sollen zusammenarbeiten, damit die Kinder lesen, hören, sehen können, was für sie wichtig ist.
Vor allem sollen auch Kinder in Deutschland erfahren, wie es Kindern in Afrika geht. Kinder in Asien sollen erfahren, wie deutsche Kinder leben. Es gibt aber auch Bücher, Zeitschriften, Filme, die für Kinder nicht geeignet sind, die ihnen sogar schaden können.
Die Regierungen müssen sich darum kümmern, daß Kinder vor solchen Medienangeboten geschützt werden. Deshalb gibt es in Deutschland das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften". Der Verkauf besonders brutaler Bücher zum Beispiel kann nach diesem Gesetz verboten werden.
Doch allein durch Verbote ist meist nicht viel zu erreichen. Besser ist es da wohl, die Eltern und die Kinder über den Nutzen und die Gefahren der Medien aufzuklären und gute Bücher, Filme, Fernsehsendungen zu fördern oder darüber nachzudenken, ob man überhaupt soviel fernsehen muß.