Politik

Jü­di­sches Le­ben in Deutsch­land 1933-1945

Ausgrenzung und Verbote

1933 kamen Adolf Hitler und die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht. Das Leben jüdischer Menschen in Deutschland änderte sich damit grundlegend. Nach und nach wurden immer mehr anti-jüdische Gesetze und Verbote erlassen, die Jüdinnen und Juden ausgrenzten. Sie wurden immer mehr vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. So wurde ihnen gezeigt, dass sie in Deutschland nicht willkommen waren. Ein menschenwürdiges Leben war für jüdische Menschen in Deutschland nicht mehr möglich.

 1933

BerufsverbotJüdinnen und Juden dürfen nicht mehr in allen Berufen arbeiten: Nicht bei der Polizei oder im Gericht und nicht mehr als Ärztin oder Arzt.

 

SportverbotJüdinnen und Juden dürfen nicht mehr in den Sportverein gehen.

 

1935


Heiratsverbot: Die Ehe zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Menschen wird verboten.

 1938


Berufsverbot: Jüdinnen und Juden dürfen kein Geschäft oder Handwerksbetrieb mehr führen.

 

 


Besuchsverbot: Kinos, Bibliotheken, Theater, Museen, Schwimmbäder, Strände, Parks, Restaurants und andere Orte dürfen nicht mehr von Jüdinnen und Juden besucht werden.

 


Schulverbot: Jüdische Schülerinnen und Schüler dürfen nur noch jüdische Schulen besuchen.

 

 


Autoverbot: Jüdinnen und Juden müssen ihren Führerschein abgeben und dürfen kein Auto mehr besitzen.

 

 


Namenspflicht: Alle Juden müssen den Namen "Israel", alle Jüdinnen den Namen "Sara" als zweiten Vornamen tragen.

1939

Ausgangsverbot: Jüdinnen und Juden müssen im Winter ab 20 Uhr, im Sommer ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens zu Hause bleiben.

 

 

Radioverbot: Jüdinnen und Juden dürfen kein Radio besitzen. 

 

 

Einkaufsverbot: Jüdinnen und Juden dürfen nicht mehr in allen Geschäften einkaufen.

 1940

    Telefonverbot: Jüdinnen und Juden dürfen nicht mehr telefonieren.

 

 

Einkaufsverbot: Jüdinnen und Juden dürfen nur zwischen 16 und 17 Uhr einkaufen gehen.

1941


Reiseverbot: Jüdinnen und Juden dürfen Deutschland nicht mehr verlassen, nicht umziehen, nicht reisen und nicht fliehen.

 


Nutzungsverbot: Jüdinnen und Juden müssen ihre Fahrräder und ihre Kameras abgeben.

 

 


Davidstern: Jüdinnen und Juden ab sechs Jahren müssen einen gelben Stern auf ihrer Kleidung tragen. Auf dem Stern steht in schwarzer Schrift "Jude".

1942

Nutzungsverbot: Jüdinnen und Juden dürfen nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln, also mit dem Bus oder der Bahn fahren.  

 

Lebensmittelverbot: Jüdinnen und Juden dürfen keine Milch, keine Eier und kein Fleisch mehr kaufen.

 

 

Freundschaftsverbot: Wer mit Jüdinnen und Juden befreundet ist, wird bestraft.

 

 

Schulverbot: Jüdinnen und Juden dürfen nicht mehr in die Schule gehen.

 

 

Haustierverbot: Jüdinnen und Juden dürfen keine Haustiere mehr haben.

All diese Verbote galten bis 1945. Bereits ab 1933 waren Jüdinnen und Juden aus Deutschland geflohen. Ab 1941 war die Flucht so gut wie unmöglich. Die Nationalsozialisten begannen Jüdinnen und Juden zu verschleppen. Sechs Millionen jüdische Menschen wurden bis 1945 von den Nationalsozialisten ermordet.

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