War­um sind Kin­der al­lein auf der Flucht?

Manche Kinder und Jugendliche kommen allein nach Deutschland. Wieso das so ist, erfährst du hier.

Allein auf der Flucht

Mehrere Tausend Kinder und Jugendliche kommen jedes Jahr allein nach Deutschland. Viele von ihnen haben auf der Flucht ihre Eltern verloren oder sind von ihnen getrennt worden.

Es gibt aber auch Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern allein losgeschickt werden. Die Eltern erhoffen sich eine bessere Zukunft für ihre Kinder. Die Eltern sparen oder leihen sich viel Geld und geben es sogenannten Schleppern, die ihr Kind über die Grenze nach Europa bringen. Schlepper sind Menschen, die andere heimlich über Grenzen bringen. Sie verlangen viel Geld dafür und verstoßen damit gegen das Gesetz. Das Verhalten der Eltern ist vielleicht schwer zu verstehen, aber in Kriegs- oder Krisengebieten herrschen Bedingungen, die wir uns nur schwer vorstellen können.

Es gibt viele Gründe, warum Kinder und Jugendliche allein fliehen und sich eine neue Heimat suchen. Man nennt sie „unbegleitete minderjährige Geflüchtete“. Die meisten von ihnen sind Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren. Sie haben auf der Flucht und auch schon vorher viel durchgemacht. Sie fühlen sich allein und haben Angst. Und natürlich haben sie wie alle Kinder das Bedürfnis, jemanden zu haben, dem sie sich anvertrauen können.
 

Besonderer Schutz für geflüchtete Kinder: Artikel 22 UN-Kinderrechtskonventionen

„Unbegleitete jugendliche Geflüchtete“ erhalten nach der UN-Kinderrechtskonventionen Artikel 22 einen besonderen Schutz. Der Staat muss sie genauso behandeln und sich gut um sie kümmern, wie um jedes andere Kind auch. Die geflüchteten Kinder haben einen Anspruch darauf, zusammen mit anderen in ihrem Alter aufzuwachsen. Auch wird versucht, die Eltern ausfindig zu machen und die Familien wieder zusammenzuführen. In Deutschland kommen geflüchtete Kinder zunächst in eine Unterkunft oder ein Heim, in dem sie mit anderen Kindern und Jugendlichen zusammen aufwachsen können.

Leider halten sich die Länder nicht immer an die UN-Kinderrechtskonvention. Ab 16 Jahren gelten geflüchtete Jugendliche „ausländerrechtlich“ als handlungsfähig. Das bedeutet, dass sie wie Erwachsene behandelt werden. Sie kommen mit anderen Erwachsenen in die Erstaufnahme-Einrichtung und müssen allein den Antrag stellen, um in Deutschland bleiben zu können.

[Stand: 09.03.2015]

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