Wel­che Rech­te ha­ben Ge­flüch­te­te?

Viele Dinge sind für Menschen, die in Deutschland geboren wurden und aufwachsen, selbstverständlich. Aber welche Rechte haben die Menschen, die aus ihrer Heimat nach Deutschland geflüchtet sind? Dürfen sie zur Schule gehen, arbeiten und zum Arzt? Wir klären dich auf!

Dürfen geflüchtete Kinder zur Schule gehen?

Laut Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung. In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Jedes Kind im Alter von sechs Jahren hat die Pflicht und das Recht, in die Schule zu gehen. Das gilt auch für geflüchtete Kinder.

Allerdings ist das in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In einigen gibt es eine Schulpflicht, in anderen ein Schulbesuchsrecht. In manchen Ländern ist es abhängig davon, ob die Familien geduldet sind oder der Aufenthalt genehmigt worden ist.  

Geflüchtete Kinder mit Aufenthaltsgestattung werden schulpflichtig, wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Dies ist spätestens drei Monate nach der Einreise der Fall. Zuvor haben sie - wie auch Kinder ohne Papiere - ein Schulbesuchsrecht.

Dürfen Geflüchtete einen Deutschkurs machen?

Die Ausländerbehörden (zuständig für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen) können neu zugewanderte Menschen, die noch nicht ausreichend gut Deutsch sprechen und länger in Deutschland bleiben können, zu einer Kursteilnahme verpflichten.

Das ist zum Beispiel bei Menschen so, die als Flüchtlinge anerkannt werden. In Integrationskursen lernen sie die deutsche Sprache und auch vieles über die Geschichte, die Kultur und die Gesetze in Deutschland.

Dürfen Geflüchtete arbeiten?

Grundsätzlich brauchen Geflüchtete, die in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen möchten, hierfür eine Beschäftigungserlaubnis. Diese stellt die Ausländerbehörde aus.  

Geflüchtete müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland in einem Wohnheim für neu angekommene Menschen (Erstaufnahmeeinrichtung) wohnen. Nachdem ihr Aufenthalt genehmigt wurde, gilt für die ersten drei Monate ein Arbeitsverbot. Wenn sie nicht mehr in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, können Geflüchtete und Asylsuchende mit Zustimmung der Ausländerbehörde bestimmte Tätigkeiten aufnehmen. Erst nach der Anerkennung des Asylantrages dürfen die Menschen uneingeschränkt arbeiten.

Dürfen Geflüchtete zum Arzt gehen?

Im sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz ist geregelt, ob und wieviel Geld, medizinische Versorgung oder auch andere Leistungen Geflüchtete erhalten. Dort steht, dass Geflüchtete bei „akuten Erkrankungen und Schmerzen“ zum Arzt gehen können. Die Patientinnen und Patienten werden mit den notwendigen Medikamenten und Verbandmitteln versorgt. Sie werden geimpft und erhalten medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen. Besonders Frauen während der Schwangerschaft und Geburt haben einen umfassenden Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe.

Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten Asylsuchende nahezu die gleichen Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Sie bekommen dann auch eine elektronische Gesundheitskarte.

Zudem gibt es in Deutschland mehrere Hilfsorganisationen, die Geflüchtete ohne geregelten Aufenthaltsstatus oder ohne Papiere mit medizinischer Hilfe und Beratung unterstützen.  

[Stand: 21.07.2021]

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