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Jenny ist Gymnasialschülerin. Sie hat uns geschrieben: "Ich bzw. meine Eltern sind nicht richtig Deutsch... und deswegen mag mich meine Deutschlehrerin nicht. Deswegen gibt sie mir nur vieren oder fünfen."
Leider haben es in Deutschland Kinder manchmal in der Schule schwerer, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Unsere Schulen schaffen es häufig nicht, den Schülerinnen und Schülern von Anfang an zu helfen. Zum Glück hat man das auch dank der PISA-Studie erkannt. Damit sich das ändert, haben die verschiedenen Bundesländer Ideen entwickelt und Kurse gestartet.
In den Schulgesetzen der Bundesländer ist zum Beispiel festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, im Deutschunterricht besonders gefördert werden müssen. Wer noch nicht gut genug Deutsch sprechen und schreiben kann, kann zum Beispiel darauf bestehen, dass seine Deutschnote nicht im Zeugnis gewertet wird. Über genauere Maßnahmen und Rechte könnt ihr euch bei den Schulen oder den Schulverwaltungen der Länder informieren.
Eine Liste mit den Anschriften findet ihr auf der Webseite der Kultusministerkonferenz unter "Sekretariat". Außerdem sind auch in der UN-Kinderrechtskonvention grundlegende Rechte festgelegt, zum Beispiel steht in Artikel 2, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf.
Hallo! Nein, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist, ist das nicht erlaubt. Viele Grüße, dein ks-team