Zurück

Artikel 7: Recht auf einen Namen

Alle Kinder haben das Recht auf einen eigenen Namen. 

Und sie haben das Recht auf eine Staats-Angehörigkeit. 

Jedes Kind soll eine Geburts-Urkunde haben. 

 

Die Kinder sollen wissen, wer ihre Eltern sind. 

Wenn es möglich ist, dann sollen die Kinder bei ihren Eltern aufwachsen.