5-Prozent-Hürde

Bei vielen Kommunalwahlen und den Landtagswahlen gilt wie bei der Wahl zum Bundestag die 5-Prozent-Hürde. Diese besagt, dass die Parteien 5 Prozent der Wählerstimmen (Zweitstimme) benötigen, um in das jeweilige Parlament einzuziehen. Wenn sie das nicht schaffen, gelten die Stimmen nicht und die Partei kann keine Abgeordneten im Parlament stellen. Diese Regel ist notwendig, damit die Regierungsarbeit nicht durch zu viele Parteien erschwert wird. Bei Entscheidungen würde es sonst zu viele verschiedene Meinungen geben und man würde zu keiner Einigung kommen. 

Ausnahme: Direkt gewählte Politikerinnen und Politiker einer Partei mit den meisten Stimmen, bekommen einen Platz im Bundestag (Erststimme der Wählerinnen und Wähler). Sie erhalten dann ein sogenanntes Direktmandat.