Ausführliche Informationen Artikel 35 Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern. Ein Beitrag von kindersache 22. März 2010 Keine Kommentare 1927 Links für das Blättern im Buch Artikel 35 ‹ Artikel 34 Artikel 36 › Deine Meinung Ist super 368 Ist lustig 354 Ist okay 352 Lässt mich staunen 431 Macht mich traurig 373 Macht mich wütend 362