Artikel 41

Dieses Übereinkommen läßt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unberührt, die enthalten sind

  • a) im Recht eines Vertragsstaats oder
  • b) in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht.

Deine Meinung

  • Ist super
    481
  • Ist lustig
    451
  • Ist okay
    531
  • Lässt mich staunen
    600
  • Macht mich traurig
    509
  • Macht mich wütend
    522