Je­der Staat soll dem Über­ein­kom­men bei­tre­ten

Alle Staaten auf der ganzen Welt können und sollen dem "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" beitreten. Der Unterzeichnung des Übereinkommens muß das Parlament eines Landes zustimmen. Über jeden Beitritt eines Landes gibt es eine Urkunde.

Diese Urkunde erhält der Generalsekretär der Vereinten Nationen. Dort bleibt sie.

Am 2. September 1990 hatten sich bereits mehr als 20 Länder demAbkommen angeschlossen, so daß das Übereinkommen in Kraft treten konnte. Inzwischen haben über 1 00 Staaten gezeichnet, fast 80 haben sich der Konvention angeschlossen. 1991 wird auch der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland die Beitrittsurkunde unterzeichnen.

Die Staaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind, können auch Vorschläge machen, wie die eine oder andere Bestimmung des Übereinkommens geändert werden soll. Einem solchen Vorschlag müssen die anderen Länder zustimmen. Eine Änderung des Übereinkommens tritt erst in Kraft, wenn sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligt und von einer Zweidrittelmehrheit der Staaten genehmigt worden ist, die das Übereinkommen unterzeichnet haben.

Die Änderung des Übereinkommens gilt dann aber nur für die Länder die dieser Änderung zugestimmt haben. Für die anderen gilt das Übereinkommen wie bisher. Wenn ein Land diesem Übereinkommen beitreten will, aber trotzdem gegen einzelne Bestimmungen gewisse Vorbehalte oder Bedenken hat, kann es dies dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mitteilen. Die anderen Staaten werden dann darüber informiert.

Ein Staat kann seinen Beitritt zum Übereinkommen auch kündigen. Er muß dies dem Generalsekretär der Vereinten Nationen schriftlich mitteilen. Ein Jahr danach wird die Kündigung wirksam.

Das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" bleibt beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in NewYork. Jetzt liegt das Übereinkommen in New York in sechs verschiedenen Sprachen vor: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, und Spanisch. Es gibt aber noch viel mehr Sprachen. Erst wenn jedes Kind das Übereinkommen in seiner Sprache lesen kann, können wir zufrieden sein und hoffen, daß die Rechte des Kindes auf der ganzen Welt Wirklichkeit werden.

Teil III

 

 

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