Antworten zu Kinderrechten

Ab wie­viel Jah­ren darf man ei­nen Fe­ri­en­job ma­chen?

Was ist erlaubt?

Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

  • Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.

     
  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.

     
  • Erst ab 18 Jahren sind Akkord- und Nachtarbeit und die Arbeit in einer Disco, im Freizeitparks oder auf dem Jahrmarkt erlaubt.

Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.

Ausnahmen

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:

  1. der Arbeitgeber (derjenige, der die Arbeit anbietet) muss einen Antrag bei einer Aufsichtsbehörde stellen, dass er ein Kind beschäftigen möchte
  2. die Eltern müssen zustimmen und (meistens) anwesend sein
  3. eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen (der Arzt muss sicherstellen, dass die Arbeit für das Kind nicht schädlich ist)
  4. die Schule muss schriftlich bescheinigen, dass keine Einschränkungen für das Kind zu erwarten sind
  5. das Jugendamt muss eine prüfen, dass die Arbeit für das Kind in Ordnung ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:

 

Bei Theaterproben:

  • Kinder über 6 Jahre: bis zu vier Stunden täglich zwischen 10:00 und 23:00 Uhr 

Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen

  • Kinder zwischen drei und sechs Jahren: max. 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 17 Uhr
  • Kinder über sechs Jahren: max. 3 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr

Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.



Liebe erwachsene Leser,

dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.

Vielen Dank, das kindersache-Team

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Eure Kommentare

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Super gut 

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finde halt blöd weil wenn man ja etwas arbeiten will dann sollte man das machen dürfen

Hallo!

In Deutschland ist Kinderarbeit verboten! Das ist auch gut so. Es gibt klare Regeln, was Kinder ab welchem Alter machen dürfen und wie lange. Die Regeln sollen Kinder und Jugendliche schützen. Ein Neben- oder Ferienjob muss für das jeweilige Alter geeignet sein. Außerdem sollte die Schule nicht darunter leiden. 

Viele Grüße

dein kindersache-Team

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Das ist sehr hilfreich👍

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Ich denke schon dass man mit 13 in der Lage ist am Wochenende im Café freundlich einen Café anzubieten und dort zu arbeiten.

Warum ist das verboten ich denke Jugendliche sollten mehr machen dürfen wenn sie das wollen.

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ich bin 13 und will zeitung austragen aber ich weiß nicht wie man sich da anmelden soll also wo man alles eingeben muss 

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Ich bin 12 und finde es doof das

ich noch nicht arbeiten darf