Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kin­der­geld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.



Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

Ich denke Gast, du kennst die Website noch nicht! 😡🙁😤😱🤥🤮👇👎

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👍👍👍👍👍

Gehts noch Gast!!!😳😱😵‍💫🤭😠😩😟

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Super😊

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Total bescheuert 

Es ist doch egal wieviel Taschengeld du kriegst Hauptsache dein Leben bis du älter als 18 bist ist schön bei deinen Eltern. Außerdem kriegt ihr zu(m)Geburtstag ,Weihnachts oder zuckerfest Geschenke.

Ich verstehe Kindersache nicht das sie so etwas auf eine Website stellt ihr provoziert damit nur das die Kinder Streit mit ihren Eltern haben. Ihr seid scheiße (kindersache)

Hallo!

Der Artikel dient zur Information und ist sachlich verfasst worden. Außerdem ist damit nicht das Taschengeld gemeint, was manche Kinder zusätzlich von ihren Eltern bekommen, sondern das Geld, was die Eltern vom Staat erhalten. Das ist gesetzlich festgelegt. Bitte lese den Text noch einmal gründlich. 

Viele Grüße

dein ks-Team

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Moin

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Hi

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Ich kriege kein Taschengeld und ich habe Geld von Geburtstag und so, meine Eltern haben das in ein Briefumschlag gelegt und versteckt. Ich brauche es und meine Eltern wollen es mir NIE geben obwohl wie ich es jetzt verstanden habe ist es mein Recht. Was soll ich am besten tuen?