Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kin­der­geld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.



Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

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Hallo, Ich beginne eine Ausbildung und bekomme ca. 900 Euro vergütung. Seit Anfang des Jahres gibts ja keine einkommemsgrenze mehr, so dass meine Eltern Kindergeld erhalten. An Werktagen bin ich im Internat und am wochenende zu hause. Steht das kindergeld nun mir oder meinen Eltern zu? Einerseits bin ich ja nicht bedürftig, weil ich 900€ bekomme - das würde dafür sprechen,dass ich keinen Anspruch habe. Andererseits haben meine Eltern auch keine unterhaltsaufwendungen für mich zu leisten. Außer am Wochenende.

[Anmerkung von kindersache: Das Kindergeld dient dazu deinen Unterkunft, Nahrung und (Aus)Bildung zu finanzieren. Setz dich doch mal mit deinen Eltern zusammen und berechnet für was das Kindergeld ausgegeben wird. Dann wird sich schnell herausstellen wie viel übrig bleibt. Liebe Grüße, dein ks-Team]

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Ich 19 in der erstausbildung lebe daheim bei eltern geringes einkommen da im ersten Jahr entzug der nahrung trotz das die eltern mein kindergeld bekommen wie soll ich vorgehen?

[Anmerkung von kindersache: Hallo! Das Kindgeld das deine Eltern beziehen ist dazu gedacht laufende Kosten für dich zu decken, also Unterkunft, Essen und Bildung. Deine Eltern sind dazu verpflichtet das Geld dazu zu nutzen, ansonsten hast du die Möglichkeit das Kindergeld einzuklagen. Um dir noch besser helfen zu können, kannst du uns gerne eine E-Mail an redaktion@kindersache.de schicken. Liebe Grüße, das ks-Team]

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Hallo, ich bin 19 Jahre und Pflege meine Mutter (Pflegestufe II). Hab darum meine Ausbildung abgebrochen und nun will die Familienkasse ein nachweiß das ich das Letzte Jahr meine Ausbildung gemacht habe. Ich kann den Nachweiß natürlich nicht liefern... Muss ich nun das Geld zurück zahlen oder steht mir auch Kindergeld zu wenn ich meine Mutter Pflege? Danke im Vorraus...

[Anmerkung von kindersache: Hallo! Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass wir keine rechtliche Aukunft geben dürfen sondern lediglich Tipps und Anregungen. Nun zu deiner Frage: Du hast nur so lange Anspruch auf das Kindergeld, wie du eine Ausbildung machst oder einen Uniabschluss vorbereitest. Da das im letzten Jahr nicht der Fall war, musst du eventuell das Geld zurückzahen. Wenn deine Mutter pfelgebedürftig ist, steht ihr allerdings Pflegegeld zu, das sie dir für deine Arbeit zurückzahlen könnte. Am besten wendest du dich an ein Jugendamt oder die Familienkasse in deiner Gegend, die kennen deine Situation besser und können dich gut beraten. Liebe Grüße, dein ks-Team]

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hallo ich komm bekomm das Kindergeld nicht von meinen Eltern könnte ich zum Jugentamt gehen und was dagegen tun weil das Geld steht mir doch zu ? oder

[Anmerkung von kindersache: Hallo! Es besteht die Möglichkeit zur Familienkasse zu gehen und das Kindergeld einzuklagen. Gegen deine Eltern zu klagen ist aber ein großer Schritt. Versuche doch vorher noch mal mit ihnen zu reden und das unter euch zu klären. Liebe Grüße, das ks-team]

 

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hallo und zwar habe ich mal eine frage. ich bin 17 und grade erst zu meinem freund gezogen. ich hatte die erlaubnis meiner mutter auszuziehen. jetz möchte ich gern wissen wie das ist wegen meinem kindergeld. steht das weiterhin meiner mutter zu oder mir? ich gehe noch zur schule, habe daher keinen eigenen verdienst und wäre daher auf mein kindergeld angewiesen. vom amt würde ich auch keine hilfe bekommen da meine eltern häuser haben und somit als vermögend gelten.

[Anmerkung von kindersache: Das Kindergeld bekommen weiterhin deine Eltern. Sie müssen aber mit diesem Geld für deinen Unterhalt und deine Bildung sorgen solange du noch kein eigenes Geld verdienst. Um ausführlich auf persönliche Fragen zu antworten, kannst du uns gerne eine Nachricht auf redaktion@kindersache.de schreiben. Liebe Grüße, das ks-team]

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ich letztes jahr zu meinem vater gezogen ich komm mit meine stiefmutter nicht wirklich gut zurecht ich wär schon fast 10 mal rausgeflogen weil ich mich immer beschwert hab wegen das kindergeld ich bekomm nie taschengeld eigentlich garnichts außer zu feiertagen z.B ostern b-day und weihnachten und immer wenn ich nach geld frage sagen die wir haben kein geld hab ich ein recht auf taschengeld und das kindergeld ??? ich bräuchte schnellst möglich eine antwort weil die situation hier wirklich schlecht ist ich bin 17 jahre alt und geh noch zur schule

[Anmerkung von kindersache: Deine Eltern müssen für deinen Unterhalt und deine Bildung sorgen, so lange du noch kein eigenes Geld verdienst. Ein offzielles Recht auf Taschengeld gibt es jedoch nicht. Um ausführlich auf persönliche Fragen zu antworten, kannst du uns gerne eine Nachricht auf redaktion@kindersache.de schreiben. Liebe Grüße, das ks-team]

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ich bin 16 jahre und halts zu haus einfach nicht mehr aus. wir waren schon öfters beim jugendamt damit sich was ändert, aber geändert hatt sich nix. iss eher noch schlimmer geworden. nun stell ich mir ebenfalls die frage kann ich zu meim freund ziehen ohne die einstimmung meiner eltern (ich bin seit 6 monaten mit ihm samm und mein eigenes zimmer hätt ich auch usw... ) und oder hab ich ein recht darauf mir dann mein kindergeld auszahlen zu lassen???

[Anmerkung von kindersache: Grundsätzlich entscheiden deine Eltern, ob du ausziehen darfst, solange du noch nicht volljährig bist. Um ausführlich auf persönliche Fragen zu antworten, kannst du uns gerne eine Nachricht auf redaktion@kindersache.de schreiben. Liebe Grüße, das ks-team]

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es gibt halt nicht überall etwas umsonst!

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Hallo Ich bin 16 Jahre alt & Wohne noch zuhause. Aber da die Situazion Hier sehr schlimm iist, möchte ich gerne aus ziehen. Weill iich bekomme kein Taschengeld ich bekomme Nichts. Aber meiine Eltern verweigern meinen Auszug. Ich gehe zwar nicht Regelmäßig zur Schule da es mir sehr Schwer fällt, weill hier Zuhause alles Schief leuft. Meine Eltern bin ich egal & Alles. Und deswegen Wolte ich wissen ob ich eine Recht darauf habe mein Kindergeld zu Bekommen, und ob ich wenn ich ausziehe (mit Hilfe vom Jugendamt) ein Recht auf Unterhalt habe. Bitte um Hilfe biin sehr Verzweifeld :( Danke schon mal Im Vorraus :) Und Ganz viiele Grüßeeeeeeee <3

[Anmerkung von kindersache: Grundsätzlich hast du ein Recht auf Taschengeld von deinen Eltern, auch wenn du ausziehst. Um ausführlich auf persönliche Fragen zu antworten, kannst du uns gerne eine Nachricht auf redaktion@kindersache.de schreiben. Liebe Grüße, das ks-team]

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Also klick hat es bei mir schon gemacht, nur tritt bei mir ein problem auf... Ich bin 17 und bekomme eifach kein verständnis von meiner mutter, noch interessiert sie sich für mich.
Ich wohne zwar in einem Haus mit meiner mutter (noch), jedoch lebe ich eigentlich oben mit meiner oma inn einer wohnung, jetzt möchte ich zu meinem Freund ziehen, da die situation zwischen meiner Familie und mir, für mich nicht mehr zu ertragen ist habe ich jetzt vor zu meinem freund zu ziehen ... habe ich da irgendwelchen anspruch auf unterhalt oder unterstützung, da ich noch zur Schule gehe und kaum Geld bekomme,außer von einem wochenendjob.
Ich kann auch kaum von meinem freund verlangen,dass er mich finanziert ( Miete und Ernährung) obwohl er dies wahrscheinlich sogar machen würde... Nur kann das ja nicht sein soweit ich weiß bekommt meine mutter unterhalt von meinem vater nur sehe uich da nichts .... Essen bezahle ich mit meinem freund und kleidung finanziert mir mein freund.... Nur so kann die Situation ja nicht bleiben ....
Ich hoffe af eine Antwort....

gaaanz liiieebe Grüße