UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 1: Kin­der­rech­te für al­le!

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.

Umgeschrieben für Kinder

Die Kinderrechte gelten für alle Menschen unter 18 Jahren.

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