UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 11: Ent­füh­rung von Kin­dern ins Aus­land

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen, um das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige Nichtrückgabe zu bekämpfen.

(2) Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluss zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu bestehenden Übereinkünften.

Umgeschrieben für Kinder

Die Länder müssen alles tun, damit Kinder vor einer Entführung ins Ausland geschützt werden. Dafür müssen die Länder auf der ganzen Welt vor allem gut miteinander zusammenarbeiten.

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Eure Kommentare

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wenn mir es passiert würde ich ausrasten

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die seite ist megggggaaaaa

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Wie traurig 😢

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