Nach dem Vorbild klassischer Spendenläufe sammeln die Schüler*innen beim Kinderrechtelauf Geld für ein selbst gewähltes Projekt. Das Beste daran: Setzt sich dieser Spendenzweck gezielt für Kinderrechte ein, verdoppelt das Deutsche Kinderhilfswerk die Summe. Informieren Sie sich!
Ein Beitrag der Redaktion von Berit13. Mai 2026
Keine Kommentare
Teaser-Bild
Weitere Absätze
Laufen für die Kinderrechte
In der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sind Rechte festgeschrieben, die allen Kindern zustehen – doch diese werden nicht überall gut umgesetzt. Kinder erkennen oft selbst, wo es Handlungsbedarf gibt. Wenn Sie Ihre Schüler*innen dabei unterstützen wollen, sich für die Kinderrechte einzusetzen, haben wir eine Idee: Veranstalten Sie einen Kinderrechtelauf an Ihrer Schule.
Schüler*innen sammeln Spenden für ein selbstgewähltes Projekt, das Kinderrechte stärkt. Die Besonderheit: Das Deutsche Kinderhilfswerk verdoppelt die Spendensumme auf bis zu 10.000 Euro (also ein maximaler Zuschuss von 5.000 Euro).
Wie funktioniert der Spendenlauf?
Die Schüler*innen wählen gemeinsam ein Projekt mit Kinderrechtebezug und suchen Sponsor*innen, die pro gelaufene Runden spenden. Mindestens vier Wochen vorher schicken Sie eine Interessenbekundung an das Deutsche Kinderhilfswerk. Der Lauf wird gemeinsam geplant und durchgeführt – unterstützt durch Materialien, Vorlagen und Tipps des Deutschen Kinderhilfswerks.
Was bedeutet "Kinderrechtebezug"?
Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschrieben. Die Konvention umfasst insgesamt 41 Kinderrechte. Diese können in den drei Säulen Beteiligung, Förderung und Schutz aufgeteilt werden. Ein Projekt hat dann einen klaren Kinderrechtebezug, wenn es mindestens eines dieser Rechte Kinder konkret stärkt, schützt oder seine Umsetzung aktiv unterstützt.
Beispiele:
Ausstattung eines Schüler*innenparlaments mit Technik (Recht auf Beteiligung, Recht auf Information, Artikel 12 und 17 UN-KRK)
Spiel- und Sportgeräte für den Schulhof oder Einrichtung eines Ruheraumes (Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung, Artikel 31 UN-KRK)
Unterstützung einer Einrichtung für wohnungslose Jugendliche (Recht auf angemessene Lebensbedingungen, Artikel 27 UN-KRK)
Was wird gefördert?
Sowohl schulinterne Projekte als auch Spenden an externe Organisationen sind möglich – auch kombiniert, solange jedes Projekt einen klaren Kinderrechtebezug hat.
Nach Bewilligung: Materialien erhalten und Lauf vorbereiten
Spendenlauf durchführen und Spenden sammeln
Auszahlung und ggf. Nachweis/Öffentlichkeitsarbeit
Sie erhalten ein Infopaket mit allen Materialien, Vorlagen und Tipps sowie Merch (z. B. Laufkarten, Armbänder, Turnbeutel, Banner). Zusätzlich begleitet Sie das Team beratend – auch bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Machen Sie und Ihre Schule mit!
Reichen Sie Ihre Interessensbekundung ein und bringen Sie Kinderrechte an Ihrer Schule in Bewegung. Laden Sie das Infoblatt herunter und starten Sie Ihren Kinderrechtelauf!