Tipp: Digitale Diskussion "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und Partizipation”

Weitere Absätze

Hintergrund: Ganztagsanspruch und das Recht auf Beteiligung 

Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Eltern, deren Kinder ab diesem Jahr eingeschult werden, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Gleichzeitig beschreibt Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht aller Kinder auf Partizipation und Mitbestimmung in allen sie berührenden Angelegenheiten – und damit auch im Ganztag.

Nachmittagsdiskussion im November 2023 

In der Online-Veranstaltung möchten Prof. Dr. Marianne Schüpbach (FU Berlin - Allgemeine Grundschulpädagogik) und Caterina Franke (Erste Kreativitätsschule Sachsen-Anhalt e. V.) über die Chancen zur Demokratiebildung vor dem kommenden Gesetz auf Ganztagsanspruch diskutieren. Gibt es durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mehr Chancen auf Partizipation im Schulkontext? Was brauchen Ganztag/Hort, um Demokratiebildung für alle Kinder umsetzen zu können und was ist eventuell bereits vorhanden? Diese und weitere Fragen erwarten Sie in der Veranstaltung.

„Demokratie braucht Zeit und Willen: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und Partizipation“ 

Datum: Dienstag, 7. November 2023 

Uhrzeit: 16 - 18 Uhr 

Ort: digital 

Kosten: keine  

Eine Anmeldung ist bis zum 1. November 2023 unter folgendem Link möglich. Weitere Informationen zu der Online-Veranstaltung finden Sie hier.