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Artikel 12: Mit-Bestimmung

Kinder haben ein Recht auf Mit-Bestimmung. 

Das bedeutet: 

Kinder sollen nach ihrer Meinung gefragt werden, 

wenn es um sie selbst geht. 

Die Meinung von den Kindern ist wichtig. 

 

Zum Beispiel, wenn ein neuer Spiel-Platz gebaut wird. 

Dann können Kinder sagen, wie der Spiel-Platz sein soll. 

 

Kinder sollen auch in der Schule mit-bestimmen können. 

Zum Beispiel, wenn es um die Gestaltung der Klassen-Zimmer geht. 

Oder um den Speise-Plan fürs Mittag-Essen. 

 

Oder wenn ein Kind an einem Gerichts-Verfahren beteiligt ist. 

Dann muss es nach seiner Meinung gefragt werden. 

Illustration von sechs Kindern, die einen Klassenrat bilden. Vier Kinder melden sich in einer Abstimmung.