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Artikel 2: Gleich-Behandlung

Die Kinder-Rechte sind für alle Kinder. 

Unabhängig von: 

  • Haut-Farbe
  • Religion
  • Herkunft
  • Sprache
  • Geschlecht
  • Behinderung
  • den Eltern
  • der Art, wie die Eltern leben 

Länder müssen dafür sorgen, dass alle Kinder gleich-behandelt werden.