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Artikel 27: Recht, gut leben zu können

Alle Kinder sollen bestimmte Dinge haben. 

Damit sie gut leben können: 

  • Essen und Trinken
  • Kleidung
  • ein Bett zum Schlafen
  • alles, um lernen zu können 

Dafür sind die Eltern verantwortlich. 

Die Länder sollen Eltern dabei unterstützen. 

Auch mit Geld.