Das aktualisierte Jugendschutzgesetz: Schutz und Beteiligung im digitalen Raum

Weitere Absätze

Über das Jugendschutzgesetz  

Das Jugendschutzgesetz reguliert alle Aktivitäten, die für Kinder und Jugendliche schädlich sein könnten. Darunter fällt zum Beispiel die Altersbeschränkung für Alkoholkonsum oder für Filme und Videospiele. Kinder und Jugendliche verbringen heutzutage aber auch einen Großteil ihrer Freizeit online: auf sozialen Netzwerken wie Instagram und TikTok, auf Streaming-Anbietern, Youtube oder mit Games. Letztes Jahr waren Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren täglich über vier Stunden online. Spätestens mit der Corona-Pandemie, Online-Unterricht und Distanzlernen ist das Internet ein fester Bestandteil im Alltag von Kindern und Jugendlichen geworden. Aber soziale Plattformen und Apps sind nicht immer  sicher: so haben über 40% der 10- bis 18-Jährigen im Netz bereits negative Erfahrungen gemacht und 70% aller Mädchen und Frauen sind von digitaler Gewalt betroffen. Um das zu verhindern, tritt zum 1. Mai 2021 die Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes in Kraft.  

Diese Aktualisierung bezieht sich auf Inhalte und Situationen aus dem Netz und ist dringend notwendig, um die Kinderrechte im digitalen Raum zu stärken. Zum Beispiel gilt der Schutz von Privatsphäre und der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung ebenso im digitalen Raum, wie analog. Durch den leichten Zugang zu Inhalten und die große Anonymität sind Kinder und Jugendliche digitalen Gefahren ausgesetzt. Daher muss besonders der Schutz  vor Gewalt in Videos oder vor versteckten Zahlungen durch kostenpflichtige Spiele im neuen Jugendschutzgesetz aufgegriffen werden. 

Welche Änderungen gibt es? 

Schutz vor Gewalt und Ausbeutung: Alterskennzeichen 

Erstens,  die Kennzeichnung  für das Mindestalter für Filme und Videospiele geben Kindern wie Eltern eine Orientierung. Die Kennzeichung der Altersbeschränkung soll nun mit weiteren Symbolen ergänzt  werden. Mögliche Beschränkungen für Filme und Spiele gibt es dann, wenn die Kinder im Spiel Geld ausgeben könnten (sogenannte In-App-Käufe), wenn die Figuren in den Spielen gefährliche Dinge machenoder wenn Gewalt gezeigt wird. Ein weiteres Symbol soll Eltern und Kinder darüber informieren, wenn fremde Personen mit den Nutzer*innen im Videospiel chatten können. Denn solche Gespräche können zu Cybermobbing oder Cybergrooming führen. Diese Risiken werden Kontakt- und Interaktionsrisiken genannt.  

Schutz von Privatsphäre: persönliche Daten 

Zweitens, sollen die Daten von Kindern besser geschützt werden. Um eine App oder ein Videospiel zu nutzen, dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sich Nutzernamen ausdenken und ihr Standort soll nicht einsehbar sein. Fremde Menschen dürfen nicht die Möglichkeit haben, Kinder direkt anzuschreiben. 

Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung: Geschäftsbedingungen 

Drittens, sollen Geschäftsbedingungen in kindgerechter Sprache verfasst werden. Hier werden Anbieter von Medieninhalten, Mediendiensten und Endgeräten verpflichtet, auf die besonderen Schutz- und Beteiligungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einzugehen. Schließlich, sollen alle Nutzer*innen die jeweiligen Regeln der App oder Webseite nachvollziehen können. 

Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung: Beschwerdemechanismen 

Viertens, geht das aktualisierte Jugendschutzgesetz auf die Notwendigkeit von Hilfs- und Beschwerdemechanismen ein. Demnach sollen Anbieter von Webseiten und Apps einfache Wege für Kinder und Jugendliche bereitstellen, um über Fehlverhalten oder einen Bruch der Geschäftsbedingungen zu informieren. 

Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung: Kontrollmechanismen 

Fünftens, wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz die neuen Vorschriften kontrollieren. Bei dieser Arbeit sollen Kinder und Jugendliche sowie Eltern, durch einen Beirat, direkt eingebunden werden und die Schlupflöcher und Problemfelder für Nutzer*innen aufzeigen. 

Mehr Informationen zum Nachlesen finden Sie hier:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bundesrat billigt Reform des Jugendschutzgesetzes

Das Ziel bleibt nach wie vor die Kinderrechte sowohl analog als auch digital geltend zu machen – und Kindern und Jugendlichen in Zukunft eine sichere Nutzung von Internet, sozialen Plattformen, Webseiten, Apps und Spielen zu ermöglichen. 

Auf kindersache.de können Ihre Schüler*innen sich über die Neuerungen zum Jugendschutzgesetz informieren. Dort ist eine Textsammlung über die Neuerungen des Jugendschutzgesetzes, die Altersbeschränkungen, Risiken und Hilfe im Internet zu finden. 

Thema des Monats: Jugendschutz - Das geht dich was an!

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Interessant

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Hallo ich heiße Matheo

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Hi ich heisse lotta