UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 5: Die Rech­te der El­tern

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Umgeschrieben für Kinder

Die Eltern oder die Familie haben das Recht und auch die Pflicht, die Kinder dabei zu unterstützen, die Kinderrechte kennenzulernen und einfordern zu können. Das müssen die Länder achten. 

Deine Meinung

  • Ist super
    1761
  • Ist lustig
    1108
  • Ist okay
    1149
  • Lässt mich staunen
    1285
  • Macht mich traurig
    1123
  • Macht mich wütend
    1173

Eure Kommentare

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Find ich gut 😃

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

SUPPA

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Finde ich gut

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Grundsätzlich stimme ich diesem Artikel zu, allerdings habe ich auch eine kleine Kritik. 
 

Die Eltern dürfen das Kind z.B. NICHT zur Erziehung schlagen, denn das ist ja verboten. 
Wird das Kind tatsächlich geschlagen, DANN darf sich selbstverständlich das Jugendamt sprich Staat einmischen... vielleicht solltet ihr das auch noch einmal in den Artikel aufnehmen, (Artikel nicht im Sinne von Artikel des BGBs,... sondern euren „Bericht“) dass die Eltern trotzdem auf das Wohl des Kindes zu achten haben. (und es zu schützen!) 

Hallo! Das stimmt. Nur weil die Eltern ein Recht auf die Erziehung ihres Kindes haben, heißt das nicht, dass sie dafür jede Methode anwenden dürfen. In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Gewalt gegen Kinder grundsätzlich verboten ist. Viele Grüße, dein ks-Team.

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Grundsätzliche stimme ich diesem Recht der Personensorgeberechtigten bzw. hauptsächlich eben der Eltern auf jeden Fall zu. Jedoch wäre es in Einzelfällen für das Kindeswohl besser, wenn bei manchen Eltern diese Befugnis "Entscheidungen zu treffen wie sie wollen" nicht ganz so uneingeschränkt erfolgen würde. 

Einige Eltern brauchen aus persönlichen Gründen diese Unterstützung, eine Entscheidung zu fällen, welche für das Kind die beste ist und nehmen sie aus Angst um ihr Kind nicht an, was sich dann oftmals langfristig durch dessen Leben zieht. 

Das ist wirklich schade und man muss z. B. seitens des Jugendamtes erst einmal warten, bis wirklich etwas passiert, um eingreifen zu dürfen.

Natürlich sind solche Vorkommnisse Extrembeispiele, die man jedoch immer im Hinterkopf behält, wenn man in diesem Arbeitsfeld tätig ist. 

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Es ist gut Das unsere Eltern auch etwas bestimmung in unserem Leben haben weil sie erfahren sind und sie können uns dann auch vor Gefahren warnen 

 

Profilbild von Gast Profilbild von Gast