UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 5: Die Rech­te der El­tern

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Umgeschrieben für Kinder

Die Eltern oder die Familie haben das Recht und auch die Pflicht, die Kinder dabei zu unterstützen, die Kinderrechte kennenzulernen und einfordern zu können. Das müssen die Länder achten. 

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Eure Kommentare

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cool

 

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Amalia hat recht das ist wirklich widersprüchlich. Die Eltern sollen es bestimmen über die Kinder. Und die Kinder sollen mitbestimmen - unlogisch!!!!!

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Widersprüchlich!!!! Amalia 13



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Eigentlich nicht: Die Eltern haben viele Rechte und Pflichten. Der Staat passt auf, dass sie diese auch erfüllen. Viele Grüße, dein ks-Team]

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Wie lernt man das?



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Leider haben wir deine Frage nicht ganz verstanden. Kannst du sie bitte nochmal schreiben und etwas genauer erklären, was du meinst? Viele Grüße, dein ks-Team]